- Abgelehnt mit 2:9 Stimmen -

1.            Der Anschluss- und Benutzungszwang wird insoweit eingeschränkt, dass die Energieversorgung mit Solarthermie erlaubt wird.

 

- Einstimmig -

2.            Der Ausweitung des Geltungsbereiches auf den öffentlichen Fuß- und Radweg wird zugestimmt.

3.            Dem in der Anlage 3 dargestellten Abwägungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

4.            Die 4. Änderung des Bebauungsplans W-1-69, bestehend aus dem Planblatt und den textlichen Festsetzungen wird unter Hinweis auf die Begründung (Anlage 1) gebilligt.

5.            Auf Grundlage der Planung soll eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.