Sitzung: 21.08.2013 FA/004/2013
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 11
Vorlage: A.41/324/2013
- Abgelehnt mit
2:9 Stimmen -
1.
Der Anschluss-
und Benutzungszwang wird insoweit eingeschränkt, dass die Energieversorgung mit
Solarthermie erlaubt wird.
- Einstimmig -
2.
Der Ausweitung des Geltungsbereiches auf den
öffentlichen Fuß- und Radweg wird zugestimmt.
3.
Dem in der
Anlage 3 dargestellten Abwägungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
4.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans W-1-69,
bestehend aus dem Planblatt und den textlichen Festsetzungen wird unter Hinweis
auf die Begründung (Anlage 1) gebilligt.
5.
Auf Grundlage der Planung soll eine
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.
2 BauGB durchgeführt werden.