Sitzung: 21.08.2013 FA/004/2013
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: A.23/089/2013
Die Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Landtags- und Bezirkswahl mit Volksentscheiden am 15.09.2013 wird auf 50,-€ festgelegt. Die zusätzlichen Entschädigungen nach § 1 Absätze 3 und 4 der Wahlhelferentschädigungssatzung sind entsprechend auszuzahlen.