Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Die Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Landtags- und Bezirkswahl mit Volksentscheiden am 15.09.2013 wird auf 50,-€ festgelegt. Die zusätzlichen Entschädigungen  nach § 1 Absätze 3 und 4 der Wahlhelferentschädigungssatzung sind entsprechend auszuzahlen.