Sitzung: 27.09.2013 StR/054/2013
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Ja: 35, Anwesend: 35
Vorlage: A.22/193/2013
Dem Abschluss
einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Schwabach und der Stadt Nürnberg
gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff KommZG über die Kooperation im Hinblick auf
eine qualifizierte sozialpädagogische Beratung zum Kinderschutz, die
Krisenhilfe und Inobhutnahme außerhalb der Geschäftszeiten wird zugestimmt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen.