Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Ja: 35, Anwesend: 35

Dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Schwabach und der Stadt Nürnberg gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff KommZG über die Kooperation im Hinblick auf eine qualifizierte sozialpädagogische Beratung zum Kinderschutz, die Krisenhilfe und Inobhutnahme außerhalb der Geschäftszeiten wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen.