Sitzung: 27.09.2013 StR/054/2013
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 35
Vorlage: A.41/315/2013
Mit Debatte - einstimmig
1.
Der Bebauungsplan S-111-12 „Bauen für junge
Familien westlich der Brandenburger Straße“ wird für
den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet.
16 : 19 Stimmen abgelehnt
1a. Bei der weiteren Bearbeitung der Planung ist ein Kinderspielplatz
festzusetzen.
Mit Debatte -
einstimmig
2.
Der wirksame Flächennutzungsplan ist gem. § 8 (3) BauGB parallel
mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren entsprechend dessen Zielsetzung im
Teilbereich westlich der Brandenburger Straße zu ändern.
Mit Debatte - einstimmig
3. Der Bebauungsplan S-4-62, im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1131/2, westlich der Brandenburger Straße, ist im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern. Er ist mit der Darstellung des reduzierten Geltungsbereiches, zusammen mit dem Bebauungsplan S-111-12, öffentlich darzulegen.
Mit Debatte - einstimmig
4. Die Hecke mit Feldgehölzen (Biotop Nr. 237) im Norden des Geltungsbereiches soll erhalten bleiben.
Mit Debatte - einstimmig
5. Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Aus den im Sachvortrag genannten Gründen soll der Bebauungsplan S-111-12 „Bauen für junge Familien westlich der Brandenburger Straße“ ohne Herausnahme einer flächengleichen Wohnbaufläche aus der wirksamen FNP weiter geführt werden.
31 : 4 Stimmen zugestimmt
6. Der Sachvortrag bezüglich der Errichtung eines Lagergebäudes auf dem Flurstück 1131/2 wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.