Mit Debatte - einstimmig

1.         Der Bebauungsplan S-111-12 „Bauen für junge Familien westlich der Brandenburger Straße“ wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet.

 

16 : 19 Stimmen abgelehnt

1a.     Bei der weiteren Bearbeitung der Planung ist ein Kinderspielplatz festzusetzen.

 

Mit Debatte - einstimmig

2.         Der wirksame Flächennutzungsplan ist gem. § 8 (3) BauGB parallel mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren entsprechend dessen Zielsetzung im Teilbereich westlich der Brandenburger Straße zu ändern.

 

Mit Debatte - einstimmig

3.         Der Bebauungsplan S-4-62, im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1131/2, westlich der Brandenburger Straße, ist im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern. Er ist mit der Darstellung des reduzierten Geltungsbereiches, zusammen mit dem Bebauungsplan S-111-12, öffentlich darzulegen.

 

Mit Debatte - einstimmig

4.         Die Hecke mit Feldgehölzen (Biotop Nr. 237) im Norden des Geltungsbereiches soll erhalten bleiben.

 

Mit Debatte - einstimmig

5.         Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis genommen. Aus den im Sachvortrag genannten Gründen soll der Bebauungsplan S-111-12 „Bauen für junge Familien westlich der Brandenburger Straße“ ohne Herausnahme einer flächengleichen Wohnbaufläche aus der wirksamen FNP weiter geführt werden.

 

31 : 4 Stimmen zugestimmt

6.         Der Sachvortrag bezüglich der Errichtung eines Lagergebäudes auf dem Flurstück 1131/2 wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.