1.         Dem in der Anlage 2 dargestellten Abwägungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

2.         Die geringfügige Änderung des Geltungsbereiches wird beschlossen.

3.         Der Bebauungsplan W-14-82, 2.Änderung mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Begründung (siehe Anlage 1) gebilligt.

4.         Auf Grundlage der Planung soll eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

5.         Für den Bereich der Fl.Nr.334 und 330/9 ist mit der Stadt Schwabach ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem die Herstellung der Erschließung geregelt ist. Dem Vertrag nach sollen die Erschließungsflächen (Stichstraße von Straße Am Leutzmannshof nach Süden führend) in ausgebautem Zustand an die Stadt Schwabach kostenlos abgetreten werden