Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 36

1.    Die dargelegten Änderungen vom beschlossenen Ausbauprogramm werden gebilligt. Die beiliegende Straßenplanung ist damit Grundlage der Endabrechnung der Straßenausbaubeiträge.

 

2.    Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Lindenstraße / Hindenburgstraße im Sinne von § 125 Abs.2 i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB wird festgestellt.