Sitzung: 31.01.2014 StR/064/2014
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.41/337/2013
1. Die dargelegten Änderungen vom beschlossenen Ausbauprogramm werden gebilligt. Die beiliegende Straßenplanung ist damit Grundlage der Endabrechnung der Straßenausbaubeiträge.
2. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Lindenstraße / Hindenburgstraße im Sinne von § 125 Abs.2 i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB wird festgestellt.