Sitzung: 31.01.2014 StR/064/2014
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.41/342/2014
I. Zusammenfassung
Für den Bau eines
neuen Hallenbades ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan und den
Bebauungsplan S-99-04 zu ändern, da der rechtskräftige Bebauungsplan kein
weiteres Baufeld auf dem Parkbadgrundstück vorsieht.
Ziel und Zweck der Planänderung ist es, auf dem Grundstück des Parkbades
an der Angerstraße durch entsprechende Nutzungsausweisung und Erweiterung der
Baugrenzen den Neubau eines Hallenbades zu ermöglichen. Die bisherige
Festsetzung Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Grünfläche/ Freibad/
Hallenbad“ soll durch die Bebauungsplanänderung als Fläche für Sport- und
Spielanlagen festgesetzt werden.
Das
Bebauungsplanverfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB
durchgeführt. In der heutigen Sitzung soll der Satzungsbeschluss gefasst
werden.
II. Sachvortrag
1.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
Der
Aufstellungsbeschluss für diese B.-Plan-Änderung wurde für den Geltungsbereich
des rechtskräftigen B.-Planes S-99-04 gefasst. Dieser umfasste das Grundstück
Fl.-Nr. 1241. Dieses Grundstück wurde um den Streifen zwischen Parkbad und
Walpersdorfer Straße erweitert. Dementsprechend ist auch der Geltungsbereich
der 1. Änderung des B.-Planes erweitert, da diese Fläche im unmittelbaren
städtebaulichen Zusammenhang mit der Planung des Vorhabens steht.
2.
Bisheriges
Verfahren
Der
Aufstellungsbeschluss für die 1.Änderung des Bebauungsplanes S-99-04 wurde im
Stadtrat am 30.11.2012 gefasst.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Planentwurf erfolgte in der Zeit vom 01.07.
bis einschließlich 02.08.2013.
Aufgrund des im
Rahmen der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom
Wasserwirtschaftsamt thematisierten Notbrunnens im östlichen Eck des
Geltungsbereiches ergab sich eine Anpassung/ Änderung der Baugrenze in diesem
Bereich, was somit das Erfordernis einer erneuten Auslegung auslöste.
Die erneute
beschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 28.10.2013 bis
einschließlich 04.12.2013.
3.
Ergebnisse der
ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Abwägungsvorschlag
ist in der Tabelle (Anlage 4) detailliert aufgezeigt.
Grundsätzliche
Bedenken gegenüber der Planung gibt es keine.
Seitens des Bundes
Naturschutz und der Pflegerin für Umwelt und Naturschutz wurde gefordert, die 4
Solitärbäume im Bebauungsplan als „zu erhaltende Bäume“ auszuweisen. Die
Bedeutung dieses Baumbestandes für das Parkbad wurde hervorgehoben. Weiterhin
solle geprüft werden, ob die in den neunziger Jahren gepflanzten Bäume zu
versetzen sind. Der Charakter des Parkbades solle unbedingt erhalten
bleiben.
Die Untere
Naturschutzbehörde wies darauf hin, dass sich das kartierte Biotop auch auf den
Baumbestand entlang der Walpersdorfer Straße erstreckt. Es handelt sich um
mehrere schützenswerte Altbäume. Die Baugrenze sollte nach Möglichkeit hier von
den Bäumen abgerückt werden.
Vom
Wasserwirtschaftsamt erfolgte der Hinweis, dass sich im Geltungsbereich des
B.-Planes (an der Nordostecke des Baufensters im Kreuzungsbereich Angerstr.-/
Walpersdorfer Str.) der Notbrunnen Nr. 14 befindet, der zu schützen ist und
uneingeschränkt zugänglich sein muss. Er ist im Eigentum der Stadt, die Wartung
erfolgt durch die Stadtwerke. Der Notbrunnen dient der Versorgung der
Bevölkerung für etwa 5.000 Personen und muss für Wartungsarbeiten, aber auch
für den Notfall frei zugänglich sein. Auch in der Höhe darf er nicht überbaut
werden.
Der Aufwand der
Verlegung des Brunnens wurde durch das Stadtplanungsamt geprüft. Nach Aussagen
des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg würden dabei Kosten für den Rückbau und
Neubau in Höhe von mindestens 165.000 € entstehen.
Aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwandes
wurde eine Verlegung nicht weiter verfolgt. Im überarbeiteten Bebauungsplan-
Entwurf wurde die Baugrenze so geändert, so dass ein Freiraum von 10mx10m um
den Brunnen herum von Bebauung freigehalten wird.
Von der
Straßenverkehrsbehörde erfolgte der Hinweis, dass die Parkplätze und
Behindertenparkplätze an der Walpersdorfer Straße erhalten werden sollten. Auch
die Fahrrad- und Motorradstellplätze an der Walpersdorfer Straße werden
weiterhin gefordert. Im Zuge des Hallenneubaus wird nach Aussagen der
Straßenverkehrsbehörde eine sichere Querungshilfe benötigt (Erörterung im Punkt
6. Stellplatzproblematik).
Vom Jugendamt
erfolgte der Hinweis, dass evtl. wegfallende Spiel- und Bewegungsflächen
ersetzt werden müssen (Mühle- und Schachbrettspielfelder, Tischtennisplatte,
Beachvolleyballspielfeld).
Aus der
öffentlichen Auslegung ergab sich somit eine wesentliche Änderung des
Bebauungsplan- Entwurfs. Die Baugrenze wurde um 10m x 10m im Bereich des
Notbrunnens zurückgesetzt.
Außerdem wurde
die Regelung, dass das Hallenbad und das Parkbad nicht gleichzeitig geöffnet
haben dürfen, als Festsetzung gestrichen (kein Regelungsinhalt im
Bebauungsplan). Der Hinweis zur Notwendigkeit der Regelungen der Öffnungszeiten
wurde lediglich auf dem Planblatt vermerkt.
Weiterhin
wurde der Hinweis zur geltenden Baumschutzverordnung ergänzt, dass
Baumfällungen genehmigungspflichtig sind, auch wenn die Bäume nicht im Plan dargestellt
sind.
Aufgrund dieser Änderungen wurde mit dem
geänderte Bebauungsplanentwurf und der Begründung eine erneute, beschränkte
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 28.10.2013 bis 04.12.2013
durchgeführt. Es konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der
Planung abgegeben werden.
4.
Ergebnisse der
erneuten beschränkten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Im
Ergebnis dieser erneuten beschränkten Beteiligung ergaben sich keinerlei
Einwände zu den genannten Änderungen.
Die hier
eingegangenen Stellungnahmen beziehen sich auf den gesamten Bebauungsplan-
Entwurf S-99-04, 1.Änderung und werden bereits in den Abwägungsvorschlägen
(Anlage 4) behandelt.
Die vom Straßenverkehrsamt geäußerten
zusätzlichen Einwände betreffen nicht die geänderten Teile der Planung- sind
also nicht abwägungsrelevant. Sie werden hier gesondert im Punkt 6.
Stellplatzproblematik erörtert.
5.
Abwägungsvorschlag
und Berücksichtigung der Stellungnahmen im Bebauungsplanentwurf
Durch die
Erarbeitung eines zweiten Entwurfs wurden bereits die Belange des
Wasserwirtschaftsamtes (Sicherung Notbrunnen) berücksichtigt.
Auf dem Planblatt
wurde auch der Hinweis ergänzt, dass, auch wenn der Baumbestand nicht
dargestellt ist, die Baumschutzverordnung der Stadt Schwabach gilt und die
Baumfällungen genehmigungspflichtig sind.
Nicht berücksichtigt wurden die Forderungen nach
der Festsetzung zum Erhalt der 4 Bäume und dem Abrücken der Baugrenze vom
Baumbestand an der Walpersdorfer Straße.
Es besteht kein
Zweifel, dass es sich aus den genannten Gründen um erhaltenswerte und wertvolle
Bäume handelt.
Der Baumbestand
ist, unabhängig vom Bebauungsplan, durch die geltende Baumschutzverordnung der
Stadt Schwabach geschützt. Das bedeutet, es besteht eine Genehmigungspflicht für
Baumfällungen und es muss der entsprechende Ersatz gepflanzt werden.
Um alle
Möglichkeiten für eine Gebäudeplanung des Hallenbades offen zu lassen, wurde der
Baumbestand im Bebauungsplan nicht gesondert zum Erhalt festgesetzt.
Der Baukörper für
das Hallenbad soll im nördlichen Bereich des Grundstücks an der Walpersdorfer
Straße angeordnet werden, um möglichst wenig in den Freibereich des Parkbades
einzugreifen zu müssen, eine abschirmende Wirkung durch den Baukörper gegenüber
Verkehrslärm zu erlangen sowie um an den Straße eine Raumkante/ Betonung zu
erzielen.
Da die Bäume zentral
in diesem angedachten Baufeld stehen, wäre eine Bebauung an dieser Stelle
gänzlich ausgeschlossen.
In die Planung
fließen viele Entwurfskriterien ein (Mindestmaß durch Breite der Bahnen,
behindertengerechte Erschließung, Wirtschaftlichkeit usw.). Die tatsächlichen
Ausmaße des Baukörpers können heute noch nicht abschließend definiert werden,
da noch kein Entwurf vorliegt.
Eine entsprechende
planungsrechtliche Festsetzung würde aus Sicht der Verwaltung eine erhebliche
Einschränkung bei der Gebäudeplanung darstellen. Somit soll ein Ausgleich nur
durch die Baumschutzverordnung geregelt sein.
Auf der
Planzeichnung wurden die 4 Baumstandorte durch nachrichtliche Übernahme am
22.01.2014 ergänzt. Außerdem erfolgte in diesem Zusammenhang auf dem Planblatt
noch der zusätzliche Hinweis zur Grünordnung, dass diese Bäume nach Möglichkeit
erhalten werden sollen.
In der Begründung
zum Bebauungsplan wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Baumbestand
möglichst erhalten werden soll.
In der
vorliegenden artenschutzrechtlichen Stellungnahme wurden Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt, die bei Eingriff in den Baumbestand anzuwenden
sind.
Die in den
Stellungnahmen geforderte mehrstöckige Bauweise ist entsprechend der
Festsetzung im Bebauungsplan möglich. Im kompletten östlichen Bereich an der
Walpersdorfer Straße ist eine zweigeschossige Bebauung zulässig.
Im Rahmen der
Baugenehmigung muss ein Freiflächen- und Gestaltungsplan vorgelegt werden, der
eine Beurteilung der Situation erlaubt. Auch muss insgesamt die Gestaltung der
Liegefläche mit den entsprechenden Freizeitangeboten im Rahmen der
Parkbadnutzung (Tischtennis, Beachvolleyball usw.) berücksichtigt werden, wenn
durch den Neubau des Hallenbades Veränderungen vorgenommen werden.
Sollten
Baumfällungen erforderlich sein, sind die in der Artenschutzrechtliche
Stellungnahme aufgezeigten Maßnahmen durchzuführen.
Aus den Hinweisen des
Straßenverkehrsamtes ergeben sich keine weiteren Änderungen der Planung, da sie
die Verkehrsflächen außerhalb des Geltungsbereiches des B.-Planes betreffen und
die Planung und Gestaltung ohnehin in der Hand der Stadt Schwabach liegt.
Sollten die 10 Stellplätze des Biergartens durch das Hallenbad wegfallen, muss
Ersatz geschaffen werden. Der Hinweis erfolgte in der Begründung.
6.
Stellplatzproblematik
Das
Straßenverkehrsamt thematisiert in der Stellungnahme zur erneuten beschränkten
öffentl. Auslegung die fehlende Ausweisung von Stellplätzen im Bebauungsplan
sowohl für das geplante Hallenbad als auch für das bestehende Parkbad (Hinweis
: rechtlich ist diese Stellungnahme im Rahmen der erneuten Auslegung nicht
abwägungsrelevant). Es wird darauf hingewiesen, dass, auch wenn der Betrieb im
Wechsel erfolgt, in geeigneter und zumutbarer Nähe Stellplätze benötigt würden,
um die Einrichtungen attraktiv zu gestalten. Die Stellplätze sollten nach
Ansicht des Straßenverkehrsamtes dauerhaft rechtlich gesichert werden. Die
Festsetzung von Flächen für den ruhenden Verkehr sollte nach Möglichkeit
bereits im Bebauungsplan erfolgen und nicht erst im Baugenehmigungsverfahren
geklärt werden.
In der
Stellungnahme der erneuten beschränkten Beteiligung ergaben sich noch folgende
zusätzliche Anmerkungen:
- Die zeitliche
Überschneidung der Verweildauer im Hallenbad muss zudem noch berücksichtigt
werden.
- Grundsätzlich
werden die Parkplätze in der Walpersdorfer Straße und am Parkplatz in der
Angerstraße benötigt.
- Am Parkplatz
Ostanger werden demnächst voraussichtlich etwa 8 Pkw-Stellplätze für 2
Wohnmobilstellplätze entfallen (2 Stellplätze sind bereits für die Errichtung
der Umweltstation entfallen).
- Am Parkplatz
Angerstraße fallen rechnerisch ca. 25 Stellplätze für 2 Reisebusstellplätze
weg. Betroffen wird auch ein Teilbereich der Eilgutstraße als Ausfahrtsbereich
der Busse sein.
- In der
Hallenbadsaison wird es, wie regelmäßig im Sommer, zu Beschwerden der Anwohner
der umliegenden Straßen bzgl. parkender Fahrzeuge kommen.
- Behindertenparkplätze
werden künftig im Nahbereich des Hallenbades benötigt werden (Annahme:
mindestens 3 Parkplätze)
- Zu den vorhandenen
Fahrradstellplätzen in der Walpersdorfer Straße finden sich keine Regelungen im
B.-Plan.
Die Festsetzung
von Stellplätzen erfolgt nicht im Bebauungsplan, da zum einen der Entwurf für
ein Hallenbad noch nicht vorliegt und die mögliche Baufläche möglichst offen
gehalten werden soll und zum anderen, weil das Grundstück des Parkbades relativ
klein ist. Aus diesem Grund erfolgt der Hinweis auf dem Plan, dass soweit kein
Nachweis weiterer Stellplätze möglich ist, Parkbad und Hallenbad nicht
gleichzeitig betrieben werden können. Die bisherigen Stellplätze des Parkbades
sollen im Wechsel auch durch das Hallenbad genutzt werden.
Für das bestehende Parkbad sind momentan ebenfalls
keine Stellplätze festgesetzt. Die Besucher nutzen die öffentlichen Stellplätze
am Ostanger. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Hallenbad wird die
Anzahl notwendiger Stellplätze ermittelt werden. Es ist geplant, ggf. eine
Ausnahme von der Garagen- und Stellplatzsatzung zu gewähren, so dass das
Hallenbad die öffentlichen Stellplätze im Umfeld (z.B. Ostanger) nutzen darf.
Das Hallenbad wird vermutlich weniger
Stellplätze erfordern, als das Parkbad.
Sollten durch den
Neubau die gesicherten 10 Stellplätze für den Biergarten in der Walpersdorfer
Straße entfallen, ist Ersatz zu schaffen. Der betreffende Hinweis dazu erfolgt
in der Begründung zum B.-Plan.
Auf dem Grundstück
des Parkbades sind innerhalb der Baugrenzen die der Fläche für Sport und
Spielanlagen dienenden Stellplätze zulässig.
Die vorhandenen
Fahrradstellplätze sind bei der Neuplanung ebenfalls zu berücksichtigen. Die
vorhandenen Stellplätze in der Walpersdorfer Straße einschließlich der
Behindertenstellplätze sollen erhalten bleiben bzw. neu geordnet werden. Eine
Querungshilfe ist in der Walpersdorfer Straße zu schaffen. Die Planung und
Gestaltung der Walpersdorfer Straße mit Stellplätzen und Querungshilfe) liegt
ohnehin in der Hand der Stadt.
Im Rahmen der Baugenehmigung für das
Hallenbad muss die Stellplatzproblematik geklärt werden, was aufgrund der
angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen durch die Stadt selbst geregelt
werden kann. Eine Festsetzung im Bebauungsplan ist nach derzeitigem Stand nicht
sinnvoll.
7.
Weiteres Vorgehen
Durch
Veröffentlichung im Amtsblatt wird der Bebauungsplan S-99-04, 1.Änderung zur
Rechtskraft gebracht.
Der Flächennutzungsplan
ist auf dem Wege der Berichtigung anzupassen, d.h. die bisherige Darstellung
des Parkbades als „öffentliche Grünfläche“ ist in „private Grünfläche“ zu
ändern.
Die in der
artenschutzrechtlichen Stellungnahme formulierten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
sind, falls die 4 Bäume gefällt werden müssen, durchzuführen (Zeitraum für
Baumfällungen, Maßnahmen für Fledermäuse).
III. Kosten
Durch das
Bebauungsplanverfahren entstehen unmittelbar keine Kosten außer interner
Verwaltungs- und Personalkosten.
- Dem geänderten/
angepassten Geltungsbereich gegenüber dem Umgriff im Aufstellungsbeschluss
entsprechend des tatsächlichen Zuschnitts des Grundstücks Fl.-Nr. 1241 im
Bereich an der Walpersdorfer Straße wird zugestimmt.
- Die
Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2
BauGB werden als Abwägung gem. §1 Abs.7 BauGB beschlossen. (Anlage 4)
3.
Die
Stellungnahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2
BauGB (nicht abwägungsrelevant) werden zur Kenntnis genommen. (Anlage 5)
4.
Die
1.Änderung des Bebauungsplanes S-99-04 für das Gebiet „Parkbad an der
Angerstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem in der Anlage
1 beigefügten Planblatt vom 24.09.2013 und den textlichen Festsetzungen vom
24.09.2013 (Anlage 2) wird unter Hinweis auf die Begründung vom 24.09.2013
(Anlage 3) gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen. Der bisher rechtskräftige
Bebauungsplan S-99-04 tritt damit außer Kraft.
- Die bestehenden Bäume im Baufenster
sollen, wenn möglich, erhalten werden und müssen im Planblatt übernommen
werden.