Sitzung: 30.04.2014 StR/075/2014
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 31
Vorlage: A.30/178/2014
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, bei der Neuaufnahme von Krediten oder bei Prolongation einer laufenden Kreditverpflichtung einen Zinsswap abzuschließen, wenn dieser gegenüber einem normalen Kommunalkredit über die Laufzeit wirtschaftlicher ist.