Sitzung: 30.04.2014 StR/075/2014
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 38
Vorlage: A.30/179/2014
- Die Haushaltsgenehmigung
der Regierung von Mittelfranken wird zu Kenntnis genommen.
- Die in den
Nebenbestimmungen zur Kreditaufnahme (Teil I Nr. 3 der Haushaltsgenehmigung)
werden akzeptiert und umgesetzt.
- Der Stadtkämmerer wird beauftragt, die Grundlagen für ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.