Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 38

  1. Die Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken wird zu Kenntnis genommen.

  2. Die in den Nebenbestimmungen zur Kreditaufnahme (Teil I Nr. 3 der Haushaltsgenehmigung) werden akzeptiert und umgesetzt.

  3. Der Stadtkämmerer wird beauftragt, die Grundlagen für ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.