Sitzung: 30.04.2014 StR/075/2014
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 32
Vorlage: Ref.2/089/2014
1.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Vereinbarung über den
Betrieb des Jugendzentrums Schwabach mit dem Stadtjugendring abzuschließen.
2.
Sie
wird ermächtigt, eventuell aufgrund der Beschlussfassung der zuständigen
Gremien des Stadtjugendringes notwendig gewordene Anpassungen vorzunehmen soweit
diese die Grundzüge der vertraglichen Vereinbarung nicht berühren.
3.
Sie
wird ermächtigt, an der als Anlage der Vereinbarung beigefügten Raumübersicht
im Einvernehmen mit dem Stadtjugendring Veränderungen vorzunehmen soweit diese
Nebenräume oder Nebengebäude betreffen. Die grundsätzliche Aufteilung der Räume
darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
4.
Nach
Abschluss des ersten vollständigen Betriebsjahres ist im zuständigen Ausschuss
des Stadtrates über die Umsetzung der Vereinbarung zu berichten.