Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 32

 

1.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Vereinbarung über den Betrieb des Jugendzentrums Schwabach mit dem Stadtjugendring abzuschließen.

2.    Sie wird ermächtigt, eventuell aufgrund der Beschlussfassung der zuständigen Gremien des Stadtjugendringes notwendig gewordene Anpassungen vorzunehmen soweit diese die Grundzüge der vertraglichen Vereinbarung nicht berühren.

3.    Sie wird ermächtigt, an der als Anlage der Vereinbarung beigefügten Raumübersicht im Einvernehmen mit dem Stadtjugendring Veränderungen vorzunehmen soweit diese Nebenräume oder Nebengebäude betreffen. Die grundsätzliche Aufteilung der Räume darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

4.    Nach Abschluss des ersten vollständigen Betriebsjahres ist im zuständigen Ausschuss des Stadtrates über die Umsetzung der Vereinbarung zu berichten.