Die Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Schwalbenweg“ vom 25. Oktober 2002 (Stadtratsbeschluss) wird beschlossen.

 

Die Satzung besteht aus dem Textteil und der Karte des räumlichen Geltungsbereiches im Maßstab 1/1000.

 

Die Aufhebungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 162 Abs. 2 S2 BauGB)