Sitzung: 27.06.2014 StR/003/2014
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: GB.OB/028/2014
1. Die unter Finanzierungsvorbehalt stehenden
Pläne zum Neubau eines Hallenbads werden vorerst nicht weiter geführt. Die von
der Stadtbäder GmbH betriebenen Vergabeverfahren zur Auswahl von Architekten
und technischer Gebäudeausrüstung sind aufzuheben.
2. Das bestehende Hallenbad wird – solange
technisch und wirtschaftlich möglich – weiterbetrieben. Es ist zu prüfen wie
der Weiterbetrieb mit kleinschrittigen Sanierungsmaßnahmen möglichst lange
weiter erfolgen kann.
3. Es sind Kooperationsmodelle mit anderen
Kommunen zum gemeinsamen Betrieb eines Hallenbades zu prüfen.
4. Die Stadt Schwabach beauftragt den
Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Werke GmbH
entsprechende Beschlüsse herbei zu führen.
5. Der gestellte Förderantrag bei der Regierung
von Mittelfranken ist zurück zu ziehen.