Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 36

I.     Die Beteiligungsrichtlinien in der Fassung des beiliegenden Entwurfes werden beschlossen.

 

II.    Der Oberbürgermeister ist befugt, ggf. erforderlich werdende Änderungen nicht grundsätzlicher Art vorzunehmen. Er kann Inhalte der Richtlinien sowie Änderungen bei Bedarf in die entsprechende Gesellschafterversammlung einbringen.