Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 38

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen – übereinstimmend mit den Empfehlungen der Aufsichtsräte – abzugeben:

 

1.   In der Gesellschafterversammlung der Städtische Werke Schwabach GmbH:

 

a)    Der Jahresüberschuss beträgt 1.237.378,59 €.

Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.237.378,59. € wird wie folgt verwendet:

      Einstellung in die Gewinnrücklage                                                            400.000,00 €

und Weitergabe an die Stadtwerke Schwabach GmbH

zur Einstellung in deren Kapitalrücklage

      Ausschüttung an die Gesellschafterin Stadt Schwabach                        837.378,59 €

(Auszahlungstag 30.07.2014)

 

b)    Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden entlastet.

 

c)    Die Mitglieder der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften Stadtwerke Schwabach GmbH, Stadtverkehr Schwabach GmbH, Stadtbäder Schwabach GmbH und Stadtdienste Schwabach GmbH werden entlastet.

 

Bei Ziff. b und c) haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates der Städt. Werke sowie der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften Stadtwerke, Stadtverkehr, Stadtbäder und Stadtdienste – Herr Hack, Frau Stengel, Herr Kosmann, Herr Paul, Herr Dr. Brunner, Herr Mantarlis, Herr Sauer, Herr Dr. Oeser und Herr Dr. Donhauser – der Beratung und Abstimmung enthalten. Die berufsmäßigen Stadträte Herr Stadtkämmerer Spahic und Herr Stadtrechtsrat Engelbrecht haben an der Beratung nicht teilgenommen (Art. 49 GO).

 

 

 

2.   In der Gesellschafterversammlung der Stadtdienste Schwabach GmbH –

betreffend die Minderheitsbeteiligung der Stadt Schwabach mit 5,1 %:

 

a)    Der Jahresüberschuss beträgt 0 €.

 

Der Bilanzgewinn/ -verlust beträgt 0 €

 

b)    Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden entlastet.

 

Bei Ziff. b) haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtdienste – Herr Hack, Frau Stengel, Herr Kosmann, Herr Paul, Herr Dr. Brunner, Herr Mantarlis, Herr Sauer, Herr Dr. Oeser und Herr Dr. Donhauser – der Beratung und Abstimmung enthalten. Die berufsmäßigen Stadträte Herr Stadtkämmerer Spahic und Herr Stadtrechtsrat Engelbrecht haben an der Beratung nicht teilgenommen (Art. 49 GO).