Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 37

Der Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwabach im Hinblick auf die Anzahl der Sitzungstermine wird zugestimmt.

 

§ 6 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

 

Der Jugendhilfeausschuss tritt nach Bedarf zusammen.  In der Regel soll er mindestens dreimal im Jahr stattfinden