Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 38

 

1.      Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel beteiligt sich die Stadt Schwabach zunächst mit dem gesamten Stadtgebiet am Bayerischen Breitbandförderprogramm.

 

2.      Zur Vorbereitung und Begleitung des Förderprogramms ist ein externer Berater hinzuzuziehen.

 

3.      Die Ergebnisse der Markterkundung bzw. konkrete Ausbauangebote der Telekommunikationsanbieter mit Förderbedarf sind dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die abschließende Ausbauentscheidung sowie eine etwaige Priorisierung bleiben dem Stadtrat vorbehalten.

 

4.      Der Antrag aus der Bürgerversammlung für den Bezirk Dietersdorf, Ober- und Unterbaimbach (XI) vom 02.07.2014 bzgl. der Breitbandversorgung in Dietersdorf wird zur Kenntnis genommen und fließt in das weitere Verfahren mit ein.