1. Auf die Fußgänger- und Radfahrerüberführung nördlich von Penzendorf wird beim Ausbau der A6 aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet. Die Änderung der Planfeststellung wird entsprechend beantragt.

 

  1. Bei erfolgreicher Änderung der Planfeststellung wird der mit dem Staatlichen Bauamt und der Autobahndirektion Nordbayern abgeschlossene Vertrag über die Kostenteilung rückabgewickelt.

Die an die ABDN bereits ausgezahlten Mittel werden - soweit möglich –

zurück gefordert.

Die bereits ausgezahlten Fördermittel für den Neubau der Brücke St2239 (Penzendorfer Straße) / A6 werden falls erforderlich verzinst zurückgezahlt.