1)    Die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzungen (SAB-S und SAB-A) wird abgelehnt.

 

2)    Die Anteilssätze der Beitragsschuldner in der Straßenausbaubeitragssatzung SAB-S werden nicht an die Beiträge der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages angepasst.

 

3)    Der Stadtrat befürwortet eine Ergänzung der entsprechenden Landesgesetze, welche den Gemeinden ermöglicht, Straßenausbaumaßnahmen nicht nur durch anliegerbezogene Beitragssatzungen zu refinanzieren. In Betracht kämen z.B. das in Rheinland-Pfalz praktizierte System der wiederkehren Beiträge oder ein steuerfinanzierter Straßenausbau.