Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 32

  1. Der vorgelegten Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Übergangswohnanlage der Stadt Schwabach“ wird zugestimmt.

 

  1. Der Anmietung einer weiteren Notwohnung und der Betrauung der Arbeiterwohlfahrt Roth-Schwabach e.V. mit der Betreuung der Einrichtung wird zugestimmt, zunächst mit einer Betreuungszeit von drei Stunden pro Woche.

 

  1. Hierfür sind entsprechende Haushaltmittel in den Nachtragshaushalt 2015 sowie die Haushalte der Folgejahre einzustellen.

 

  1. Dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Senioren ist jährlich über die Situation der Obdachlosenunterbringung in Schwabach Bericht zu erstatten.