Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach

Abstimmung: Anwesend: 36

Den vorgelegten Vergabekriterien wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

 

-      Vorrangig werden Familien mit Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr berücksichtigt. Sollte eine Vergabe aller Grundstücke unter diesen Bewerbern nicht möglich sein, werden bei der Vergabe der verbleibenden Grundstücke Familien mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt.

 

-      Eine Familie erhält für jedes zu berücksichtigende Kind jeweils ein Los.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabekriterien insoweit anzupassen.