Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 29

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes S-114-13 „ehemaliges drei-S-Werk“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird mit dem zusätzlichen Planungsziel, Flächenanteile für den sozial geförderten Wohnungsbau festzusetzen, erneut beschlossen. Das Verfahren ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB durchzuführen.

 

2.      Es ist ein Anteil von ca. 20% der Wohngeschossfläche für den sozial geförderten Wohnungsbau festzusetzen.

 

3.      Die Planungskosten sind von der Grundstückseigentümerin und Projektträgerin Högner Baugesellschaft mbH zu tragen. Die Planungsleistungen für die Bauleitplanung werden an die Högner Beraten-Planen-Gesamtplanung GmbH vergeben. Eine Kostenübernahmevereinbarung ist zu schließen.

 

4.      Zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplanes ist von der Verwaltung ein städtebaulicher Vertrag auszuarbeiten und mit der Grundstückseigentümerin zu schließen.