Sitzung: 22.05.2015 StR/005/2015
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 29
Vorlage: A.41/065/2015
1.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes S-114-13 „ehemaliges drei-S-Werk“ für den in
der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird mit dem zusätzlichen Planungsziel,
Flächenanteile für den sozial geförderten Wohnungsbau festzusetzen, erneut
beschlossen. Das Verfahren ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a
BauGB durchzuführen.
2.
Es ist
ein Anteil von ca. 20% der Wohngeschossfläche für den sozial geförderten
Wohnungsbau festzusetzen.
3.
Die
Planungskosten sind von der Grundstückseigentümerin und Projektträgerin Högner
Baugesellschaft mbH zu tragen. Die Planungsleistungen für die Bauleitplanung
werden an die Högner Beraten-Planen-Gesamtplanung GmbH vergeben. Eine
Kostenübernahmevereinbarung ist zu schließen.
4.
Zur
Sicherung der Ziele des Bebauungsplanes ist von der Verwaltung ein städtebaulicher
Vertrag auszuarbeiten und mit der Grundstückseigentümerin zu schließen.