Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 35

Auf freiwilliger Basis werden den Eltern pauschal 50 % der, für den Streikzeitraum geleisteten, Elternbeiträge zurückerstattet. Die Stellung entsprechender Anträge der Berechtigten ist nicht erforderlich. Ausgenommen sind die Elternbeiträge, die aus sozialen Gründen vom Jugendamt übernommen wurden. Eine Erstattung ist nicht davon abhängig, ob und für welche Dauer eine Unterbringung in einer Notgruppe im jeweiligen Einzelfall erfolgt ist. Diese Regelung ist ab einer Streikdauer von mehr als 10 Tagen, auch für künftige Fälle von Streiks in den städtischen Kindertagesstätten, anzuwenden.

 

Die Abrechnung bzw. Rückerstattung der anteiligen Elternbeiträge erfolgt nach Abschluss der Tarifverhandlungen.