Sitzung: 31.07.2015 StR/007/2015
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 31
Vorlage: A.41/071/2015
1.
Die in Anlage 1 dargestellten
Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.
2.
Der geplanten 3. Teiländerung des wirksamen
Flächennutzungsplan für die Teilfläche nördlich der Fürther Straße wird im
Entwurf zugestimmt (s. Anlage 2).
3. Auf Grundlage der Planung soll eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.