1.    Für den in Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes S-76-89 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB eingeleitet.

 

2.    Der Bebauungsplanentwurf S-76-89, 2.Änderung, wird unter Hinweis auf die Begründung vom 09.07.2015 gebilligt.

 

3.    Der Bebauungsplanentwurf S-76-89, 2.Änderung ist mit der Begründung nach § 3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §13 Abs.2 Satz 2 BauGB und nach § 4 Abs.2 in Verbindung mit § 13 Abs.2 Satz 3 BauGB öffentlich auszulegen.