Mit 38:0 Stimmen beschlossen:

1.         Unter § 1 Schutzzweck wird ergänzt:

„zur Förderung des Bewusstseins für die ökologische Bedeutung von Bäumen im Stadtgebiet.“

 

 

            Mit 10:28 Stimmen abgelehnt:

2.         Es wird keine Differenzierung nach § 7 (2) g) vorgenommen, sondern generell ein Baumumfang von 90 cm als Grenzwert festgelegt.

 

 

            Mit 38:0 Stimmen beschlossen:

3.         Dem vorliegenden Entwurf der Änderungsverordnung zur Baumschutzverordnung sowie den vorgeschlagenen Änderungen des Geltungsbereichs wird zugestimmt.

4.         Auf der Basis des Entwurfs der Baumschutzverordnung und den vorgeschlagenen Änderungen des Geltungsbereichs sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes durchzuführen.

5.         Die im Verfahren vorgetragenen Bedenken und Anregungen sind nach Prüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.