Sitzung: 30.10.2015 StR/012/2015
Beschluss: Ohne Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 38
Vorlage: A.26/019/2015
Mit 38:0 Stimmen beschlossen:
1. Unter § 1 Schutzzweck
wird ergänzt:
„zur Förderung des Bewusstseins für die ökologische Bedeutung von Bäumen
im Stadtgebiet.“
Mit 10:28 Stimmen
abgelehnt:
2. Es
wird keine Differenzierung nach § 7 (2) g) vorgenommen, sondern generell ein
Baumumfang von 90 cm als Grenzwert festgelegt.
Mit 38:0 Stimmen
beschlossen:
3. Dem
vorliegenden Entwurf der Änderungsverordnung zur Baumschutzverordnung sowie den
vorgeschlagenen Änderungen des Geltungsbereichs wird zugestimmt.
4. Auf
der Basis des Entwurfs der Baumschutzverordnung und den vorgeschlagenen Änderungen
des Geltungsbereichs sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie
die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes durchzuführen.
5. Die im Verfahren vorgetragenen Bedenken und Anregungen sind nach Prüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.