Sitzung: 10.12.2015 UVA/010/2015
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 13
Vorlage: A.41/089/2015
I. Zusammenfassung
Bis 2022 soll der öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) vollständig barrierefrei nutzbar sein. Dazu muss ein Konzept entwickelt
werden, welche Haltestellen vorrangig barrierefrei umzubauen sind. Als
Grundlage für das Konzept soll eine Kartierung der bestehenden Haltestellen und
deren Umfeld erfolgen.
II. Sachvortrag
1
Ausgangslage
Nach § 8 (3) PBefG (Personenbeförderungsgesetz) hat
der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch
eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 eine
vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die genannte Frist gilt nicht,
sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.
Das bedeutet, dass bis 2022 die Haltestellen des
ÖPNV soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten sind. Ausnahmen müssen im
Nahverkehrsplan begründet werden.
Der barrierefreie Ausbau des ÖPNV kommt nicht nur
Menschen mit Behinderungen zugute, sondern ist z.B. auch für Fahrgäste mit
Kinderwagen nutzbar. Auch vor dem Hintergrund einer immer größer werdenden Zahl
älterer Menschen erleichtert ein barrierefreier Zugang zum ÖPNV die Nutzung der
Busse und Bahnen.
2
Zuständigkeiten
Die barrierefreie Nutzbarkeit des ÖPNV umfasst
Fahrzeug, Infrastruktur (Haltestellen) und Information / Kommunikation. Für die
Fahrzeuge sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Die Stadtverkehr GmbH und die
VAG (Linie 61) verfügen bereits über Niederflurbusse, die beim Ein- und
Aussteigen weiter abgesenkt werden können (Kneeling). Für den Umbau der
Infrastruktur (Haltestellen) ist die Stadt zuständig. Barrierefreie Information
/ Kommunikation zum Fahrplanangebot könnte durch die VGN-GmbH im Rahmen der
elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) ermöglicht werden.
3
Aktivitäten
der VGN-GmbH im Rahmen des Regionalen Nahverkehrsplanes (RNVP)
Die VGN-GmbH ist dabei, für das Verbundgebiet Empfehlungen
zur barrierefreien Gestaltung der Haltestellen des ÖPNV zu entwickeln. Des
Weiteren werden die Voraussetzungen geprüft, unter denen die bestehende
Fahrplanauskunft EFA so weiterentwickelt werden kann, dass es möglich ist
Auskünfte zu geben zwischen welchen Haltestellen barrierefreie Verbindungen
möglich sind. Um die Informationen zu den
bestehenden Haltestellen und den Stand des barrierefreien Ausbaus von
Haltestellen verbundweit
zusammenführen zu können, hat die VGN-GmbH eine einheitliche Grundstruktur für
die Datenerfassung entwickelt.
4
Haltestellenkataster
Um die
Dringlichkeit eines barrierefreien Ausbaus an einzelnen Haltestellen festlegen
und Ausnahmen begründet aufnehmen zu können, ist die Erstellung eines
Haltestellenkatasters erforderlich. Dieses soll auch dazu dienen, die Daten über
barrierefreie Verbindungen später in der Fahrplanauskunft (barrierefreie
Verbindungen) zusammenführen zu können.
Bei der
Kartierung soll u.a. erfasst werden,
·
wie
hoch der Bordstein an der Haltestelle ist,
·
wie
lang die Haltestelle ist,
·
ob
die Wartefläche stufenlos erreichbar ist,
·
ob
die Rampen verkehrssicher und barrierefrei sind,
·
ob
ausreichend Fläche für Rangiervorgänge von Rollstühlen auf der Bewegungsfläche besteht,
·
ob die Haltestelle neigungsarm mit geringem Quergefälle ist,
·
ob
der Bodenbelag gefahrlos begeh- und befahrbar ist,
·
ob
optisch und haptisch (taktil) erfassbare Bodenindikatoren bestehen,
·
ob
sich der Bordstein kontraststark
abhebt
·
ob
ein nahes Anfahren des Busses möglich ist und
·
ob
barrierefrei nutzbare Querungshilfen in der Nähe sind.
Ergänzend wird festgehalten welche Nutzungen im
Haltestellenumfeld liegen, (z.B. Verwaltungen, Schulen, Einkaufsschwerpunkte,
Behinderteneinrichtungen). Auch Ausstattungsmerkmale der Haltestellen wie
Witterungsschutz und Sitzgelegen sowie Ein- und Aussteigerzahlen werden
erfasst. Die geografischen Koordinaten der Haltestellen werden aufgenommen und
Fotos der Haltestellen hinterlegt. Die Daten sollen in eine Datenbank
einfließen.
Die Kartierung soll nach Möglichkeit im Frühjahr 2016 durchgeführt
werden.
5
Teilfortschreibung
Nahverkehrsplan zum Thema barrierefreier Ausbau der Haltestelen
Auf der Kartierung der Haltestellen aufbauend, wird in einer
Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft, welche Haltestellen vorrangig
barrierefrei ausgebaut werden sollen. Dazu sind Kriterien zu entwickeln. Bei
diesem Prozess sollen Behindertenvertreter intensiv eingebunden werden. In der
Folge wird ein Investitionsprogramm für erforderlich gehalten, um schrittweise
bis 2022 die wichtigsten Haltestellen umgestalten zu können. Dabei sind die
finanziellen Möglichkeiten der Stadt, die Kapazitäten der Verwaltung und die
Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen abzuwägen.
III. Kosten
Die Kartierung der Haltestellen soll extern vergeben werden. Dazu werden
5.000 bis 6.000 € benötigt. Diese sind auf PSK 511101.5271930 für 2016
beantragt.
Zu den Kosten für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen können
derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Dazu muss zunächst ein Standard
entwickelt werden. Die Kosten werden auch immer von der konkreten Situation vor
Ort abhängen.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der VGN-GmbH ein Konzept für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen und einen Investitionsplan dazu zu entwickeln.
2. Zunächst soll dazu die Kartierung der Haltestellen beauftragt werden.