Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 13

I. Zusammenfassung

 

Bis 2022 soll der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) vollständig barrierefrei nutzbar sein. Dazu muss ein Konzept entwickelt werden, welche Haltestellen vorrangig barrierefrei umzubauen sind. Als Grundlage für das Konzept soll eine Kartierung der bestehenden Haltestellen und deren Umfeld erfolgen.

 

 

II. Sachvortrag

 

1       Ausgangslage

 

Nach § 8 (3) PBefG (Personenbeförderungsgesetz) hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.

 

Das bedeutet, dass bis 2022 die Haltestellen des ÖPNV soweit wie möglich barrierefrei zu gestalten sind. Ausnahmen müssen im Nahverkehrsplan begründet werden.

 

Der barrierefreie Ausbau des ÖPNV kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern ist z.B. auch für Fahrgäste mit Kinderwagen nutzbar. Auch vor dem Hintergrund einer immer größer werdenden Zahl älterer Menschen erleichtert ein barrierefreier Zugang zum ÖPNV die Nutzung der Busse und Bahnen.

 

 

2       Zuständigkeiten

 

Die barrierefreie Nutzbarkeit des ÖPNV umfasst Fahrzeug, Infrastruktur (Haltestellen) und Information / Kommunikation. Für die Fahrzeuge sind die Verkehrsunternehmen zuständig. Die Stadtverkehr GmbH und die VAG (Linie 61) verfügen bereits über Niederflurbusse, die beim Ein- und Aussteigen weiter abgesenkt werden können (Kneeling). Für den Umbau der Infrastruktur (Haltestellen) ist die Stadt zuständig. Barrierefreie Information / Kommunikation zum Fahrplanangebot könnte durch die VGN-GmbH im Rahmen der elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) ermöglicht werden.

 

 

3       Aktivitäten der VGN-GmbH im Rahmen des Regionalen Nahverkehrsplanes (RNVP)

 

Die VGN-GmbH ist dabei, für das Verbundgebiet Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung der Haltestellen des ÖPNV zu entwickeln. Des Weiteren werden die Voraussetzungen geprüft, unter denen die bestehende Fahrplanauskunft EFA so weiterentwickelt werden kann, dass es möglich ist Auskünfte zu geben zwischen welchen Haltestellen barrierefreie Verbindungen möglich sind. Um die Informationen zu den bestehenden Haltestellen und den Stand des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen verbundweit zusammenführen zu können, hat die VGN-GmbH eine einheitliche Grundstruktur für die Datenerfassung entwickelt.

 

 

4       Haltestellenkataster

 

Um die Dringlichkeit eines barrierefreien Ausbaus an einzelnen Haltestellen festlegen und Ausnahmen begründet aufnehmen zu können, ist die Erstellung eines Haltestellenkatasters erforderlich. Dieses soll auch dazu dienen, die Daten über barrierefreie Verbindungen später in der Fahrplanauskunft (barrierefreie Verbindungen) zusammenführen zu können.

 

Bei der Kartierung soll u.a. erfasst werden,

·         wie hoch der Bordstein an der Haltestelle ist,

·         wie lang die Haltestelle ist,

·         ob die Wartefläche stufenlos erreichbar ist,

·         ob die Rampen verkehrssicher und barrierefrei sind,

·         ob ausreichend Fläche für Rangiervorgänge von Rollstühlen auf der Bewegungsfläche besteht,

·         ob die Haltestelle neigungsarm mit geringem Quergefälle ist,

·         ob der Bodenbelag gefahrlos begeh- und befahrbar ist,

·         ob optisch und haptisch (taktil) erfassbare Bodenindikatoren bestehen,

·         ob sich der Bordstein kontraststark abhebt

·         ob ein nahes Anfahren des Busses möglich ist und

·         ob barrierefrei nutzbare Querungshilfen in der Nähe sind.

 

Ergänzend wird festgehalten welche Nutzungen im Haltestellenumfeld liegen, (z.B. Verwaltungen, Schulen, Einkaufsschwerpunkte, Behinderteneinrichtungen). Auch Ausstattungsmerkmale der Haltestellen wie Witterungsschutz und Sitzgelegen sowie Ein- und Aussteigerzahlen werden erfasst. Die geografischen Koordinaten der Haltestellen werden aufgenommen und Fotos der Haltestellen hinterlegt. Die Daten sollen in eine Datenbank einfließen.

 

Die Kartierung soll nach Möglichkeit im Frühjahr 2016 durchgeführt werden.

 

 

5       Teilfortschreibung Nahverkehrsplan zum Thema barrierefreier Ausbau der Haltestelen

 

Auf der Kartierung der Haltestellen aufbauend, wird in einer Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft, welche Haltestellen vorrangig barrierefrei ausgebaut werden sollen. Dazu sind Kriterien zu entwickeln. Bei diesem Prozess sollen Behindertenvertreter intensiv eingebunden werden. In der Folge wird ein Investitionsprogramm für erforderlich gehalten, um schrittweise bis 2022 die wichtigsten Haltestellen umgestalten zu können. Dabei sind die finanziellen Möglichkeiten der Stadt, die Kapazitäten der Verwaltung und die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen abzuwägen.

 

 

III. Kosten

 

Die Kartierung der Haltestellen soll extern vergeben werden. Dazu werden 5.000 bis 6.000 € benötigt. Diese sind auf PSK 511101.5271930 für 2016 beantragt.

 

Zu den Kosten für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Dazu muss zunächst ein Standard entwickelt werden. Die Kosten werden auch immer von der konkreten Situation vor Ort abhängen.

 

 

 


1.    Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der VGN-GmbH ein Konzept für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen und einen Investitionsplan dazu zu entwickeln.

 

2.    Zunächst soll dazu die Kartierung der Haltestellen beauftragt werden.