Sitzung: 29.01.2016 StR/016/2016
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 33
Vorlage: A.41/095/2015
Ja
7 Nein 26 (abgelehnt)
Antrag auf Vertagung bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens.
Ja
26 Nein 7
Im Bebauungsplan W-29-12 wird zur Wahrung des Gebietscharakters eine
GRZ von 0,30 festgesetzt. Der vorliegende Bauantrag kann auf dieser Basis
genehmigt werden.
Herr Stadtrat Bruno Humpenöder und Herr Stadtrat Oliver Memmler haben
an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO).