Sitzung: 26.02.2016 StR/017/2016
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 40
Vorlage: A.41/104/2016
Nach Fortschreibung des
Landesentwicklungsplans Bayern sollen durch die Regierung von Mittelfranken
Teiländerungen des Regionalplans der Region Nürnberg erfolgen. Aktuell ist die
Stadt Schwabach von der Regierung von Mittelfranken aufgefordert worden, eine
Stellungnahme zur geplanten Teiländerung des Regionalplans mit dem Schwerpunkt
„Regionale Grünzüge, Trenngrün und landschaftliches Vorbehaltsgebiet“
abzugeben.
II. Sachvortrag
Anlass
Zum 01.09.2013
trat das fortgeschriebene Landesentwicklungsprogramm Bayern als
Landesverordnung in Kraft, welches Ziele und Grundsätze der Raumordnung in
Bayern festlegt. Die Grundlage dafür bildet Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen
Landesplanungsgesetzes (BayLplG).
Gemäß § 2
des Landesentwicklungsprogramms sind Regionalpläne innerhalb von drei Jahren
nach Inkrafttreten dieser Verordnung an das Bayerische Landesplanungsgesetz und
an das Landesentwicklungsprogramm Bayern anzupassen. Die Zuständigkeit liegt
bei der Regierung von Mittelfranken und die Anpassungen erfolgen in Teilfortschreibungen.
Konkret
erläuterte Frau Asam (Regierung Mittelfranken) am 30.06.2015 den Vorentwurf der
Regierung zur Teilfortschreibung des Regionalplans (Anlage 1, Planstand
07.05.2015), mit dem Ziel, regionales Trenngrün, regionale Grünzüge und landschaftliche
Vorbehaltsgebiete festzulegen:
·
Unter regionalem Trenngrün
ist ein verbindliches Ziel der Raumordnung zu verstehen, mit dem das bandartige
Zusammenwachsen von Siedlungsstrukturen / Ortsteilen verhindert werden
soll.
·
Regionale Grünzüge sollen
als verbindliches Ziel der Raumordnung zusammenhängend unter Schutz gestellt
werden, wenn sie mindestens eine Schutzfunktion aufweisen: Erholung,
Klima / Kaltluft, Siedlungsgliederung.
·
Vorbehaltsgebiete sind
Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der
Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht
beizumessen ist.
Anregungen der
Stadt Schwabach im v.g. Gespräch wurden im aktuellen Planentwurf der
Regierung von Mittelfranken nicht berücksichtigt, mit Ausnahme der Herausnahme
des Trenngrüns zwischen Wolkersdorf und Dietersdorf (Bereich zwischen Vorderer
und Hinterer Rothenberg).
Demgegenüber sind in den aktuellen
Planentwurf der Regierung die Landschaftsschutzgebiete sowie Bannwaldflächen
als regionale Grünzüge zusätzlich aufgenommen worden, die im Gespräch vom
30.06.2015 nicht thematisiert wurden.
Hinweis: Bei der Aufstellung von
Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sind diese gemäß § 1
Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen und wirken sich daher
direkt auf die Ausübung der Planungshoheit der Stadt Schwabach aus.
Mit e-Mail vom 16.10.2015 wurde der Stadt
Schwabach der Entwurf für die v.g. Teilfortschreibung des Regionalplans
(Anlage 2, Planstand 14.10.2015) mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.
Daraufhin wurde ein internes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Aktuelle Planung und Vorschlag
für die Stellungnahme der Stadt Schwabach
Im nachfolgenden werden die wesentlichen
Bestandteile der Teilfortschreibung des Regionalplans beschrieben sowie die
fachlichen Stellungnahmen zusammengefasst und ein Vorschlag zum weiteren Umgang
unterbreitet, der inhaltlich in die abschließende Stellungnahme einfließen
soll. Als Hilfestellung sind in Anlage 3 die in Rede stehenden Bereiche
gekennzeichnet.
Thema der Teilfortschreibung des Regionalplans |
Anregungen im Gespräch am 30.06.2015 mit
der Regierung von Mittelfranken (Planstand 07.05.2015) |
Anregungen aus dem internen
Beteiligungs-verfahren – Grundlage der Stellungnahme (Planstand 14.10.2015) |
Vorschlag für den Umgang in der abschließenden
Stellungnahme der Stadt Schwabach |
Regionales
Trenngrün |
|||
Trenngrün
zwischen Wolkersdorf und Nürnberg (Signatur Spitze) |
als
sinnvoll erachtet |
unverändert
als sinnvoll erachtet |
Der Vorschlag
Im Entwurf zur Teiländerung des Regionalplans entspricht auch den
städtebaulichen Zielen der Stadt Schwabach, das Zusammenwachsen von Gemeinden
auszuschließen. |
Trenngrün im
Bereich Vorderer und Hinterer Rothenberg (Signatur Spitze, 07.05.2015) |
als
nicht sinnvoll erachtet |
der
Anregung wurde gefolgt, das Trenngrün ist im aktuellen Planstand der
Regierung nicht mehr enthalten |
Die Herausnahme
des Trenngrüns zwischen Wolkersdorf und Dietersdorf im Bereich Vorderer und
Hinterer Rothenberg aus der Teilfortschreibung des Regionalplans wurde von
der Stadt Schwabach angeregt und wird begrüßt. Innerhalb des Gemeindegebietes
ist es durchaus Ziel der Stadt, die Gliederung in Ortsteile zu sichern. Aus
diesem Grund enthält der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Schwabach
(FNP) u.a. für diesen Bereich die Darstellung „langfristig keine
Siedlungsentwicklung“. |
Trenngrün
westlich Unterreichen-bach und westlich Dietersdorf (im Plan nicht enthalten) |
Anregung
der Stadt Schwabach für die Aufnahme des Trenngrüns in den Regionalplan |
wurde
in den aktuellen Planstand durch die Regierung nicht aufgenommen |
Die Stadt
Schwabach regt an, für die Bereiche westlich Unterreichenbach und westlich
Dietersdorf die Festlegung eines Trenngrüns im Regionalplan zu prüfen. |
Trenngrün zu
Rednitzhembach und Kammerstein (im Plan nicht enthalten) |
Austausch
im Gespräch: In
den Übergangsbereichen zu Rednitzhembach und Kammerstein wäre grundsätzlich
ein Trenngrün sinnvoll. Im Übergang zu Rednitzhembach ist es auf Grund der
vorhandenen Bebauung nicht mehr realistisch möglich, die Gemeinden durch
Trenngrün abzugrenzen. Im Ermessen der Gemeinden sollte das weitere
Zusammenwachsen durch eine Grünzäsur in künftigen Bebauungsplänen verhindert
werden. |
wurde
in den aktuellen Planstand durch die Regierung nicht aufgenommen |
/ |
Regionale Grünzüge |
|||
Regionale
Grünzüge – Bestand (Signatur Doppelstrich) |
Anregungen
der Stadt Schwabach: Bereiche
Rednitztal, Zwieseltal, Schwabachtal sind im Wesentlichen Teil von
Landschaftsschutzge-bieten und nicht zur Bebauung vorgesehen vorhandene
Kläranlage Erweiterbarkeit nicht gefährden Begrenzung
im Bereich Vorderer und Hinterer Rothenberg auf das Landschaftsschutzgebiet Überprüfung
der Signaturen, die teilweise in bebaute Bereiche hineinragen |
unverändert,
die Anregungen aus dem Gespräch gelten damit weiter |
Die Bereiche
Rednitztal, Zwieseltal, Schwabachtal sind im wesentlichen Teil von Landschaftsschutzgebieten
und nicht zur Bebauung vorgesehen. Aus diesem Grunde widerspricht das Ziel
der Raumordnung in diesen Bereichen nicht den Zielen der Stadt Schwabach. Im Bereich
zwischen Wolkersdorf und Dietersdorf (Vorderer und Hinterer Rothenberg)
umfasst der regionale Grünzug in nördliche Richtung mehr als das
Landschaftsschutzgebiet betreffende Bereiche. Die Notwendigkeit ist nicht
erkennbar, jedoch die Einschränkungen der Planungshoheit. Die zusätzlichen
Bereiche sollen nicht Teil des regionalen Grünzugs werden. Auf die
vorhandene Kläranlage wird vorsorglich hingewiesen, deren Erweiterbarkeit
durch das Ziel der Raumordnung nicht gefährdet werden darf! Die Signaturen
(Doppelstrich) ragen teilweise in bebaute Bereiche, wodurch die Lesbarkeit
des Ziels der Raumordnung nicht eindeutig ist. Es wird angeregt, die
Signaturen entsprechend den Zielaussagen anzupassen. |
Regionale
Grünzüge – Planung (hellgrüne Flächen) |
Die
Bereiche Rednitztal, Zwieseltal, Schwabachtal sind als Überlagerung des
Bestands enthalten. |
Zusätzliche
Aufnahme von Landschaftsschutz-gebieten und Bannwaldflächen als Teil
regionaler Grünzüge durch die Regierung von Mittelfranken: Unterschiedliche
Beurteilung aus den Fachbereichen: teils Unterstützung, teils starke
Einschränkung bei künftiger Entwicklung, Doppelschutz |
In den Entwurf
sind große Teile von Landschaftsschutzgebieten und Bannwaldflächen als Teil
regionaler Grünzüge aufgenommen worden. Dies ist zu pauschal und damit
unbegründet. Landschaftsschutzgebiete
und Bannwaldflächen sind über jeweilige Schutzgebietsverordnungen ausreichend
geschützt. Eine darüber hinaus erforderliche Festlegung als Ziel der
Raumordnung bedarf einer differenzierteren Betrachtung. Zusammenhängende,
über die Gemeindegrenzen hinausgehende Schutzgebiete als Teil regionaler
Grünzüge festzulegen, kann grundsätzlich in vielen Fällen sicher mitgetragen
werden. Weshalb jedoch sämtliche Kleinflächen, wie beispielsweise in Ober- und
Unterbaimbach regional bedeutsam sind, ist nicht nachvollziehbar. Gleiches
gilt für die Betrachtung von Rändern der Siedlungsentwicklung, die nicht
undifferenziert festgelegt werden dürfen, da dadurch das Wachstum der Stadt
Schwabach als Oberzentrum auf dem ohnehin begrenzten Stadtgebiet pauschal und
weitreichend eingeschränkt wird. Die Stadt
Schwabach regt daher an, die geplanten regionalen Grünzüge auf den Planstand
vom 07.05.2015 zu begrenzen. Falls dies aus
Sicht der Raumordnung nicht möglich sein sollte, sollen zumindest, folgende
Flächen aus der Festlegung herausgenommen werden (Anlage 3): -
Kleinstflächen im Bereich Ober- und Unterbaimbach - südlich
Dietersdorf - in
Wolkersdorf / Rothenberg - nordwestlich
und südwestlich der Nördlinger Straße - westlich
Eichwasen - südlich der
BAB 6 - nordwestlich
Penzendorf - Schwarzach
(ist Siedlungsfläche) - östlich
Schwarzach |
Landschaftliche
Vorbehaltsgebiete |
|||
für Schwabach
nicht enthalten |
nicht
enthalten |
unverändert
nicht enthalten |
Kenntnisnahme.
Keine Stellungnahme erforderlich |
Weiteres Vorgehen
Auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrates
wird durch die Verwaltung die Stellungnahme der Stadt Schwabach im
Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans durch die
Regierung von Mittelfranken abgegeben.
III.
Kosten
Die Beteiligung der Stadt Schwabach an Verfahren der
Raumordnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Neben Personalaufwand entstehen
keine Kosten.
Ja 34 Nein 6
Die Stellungnahme der Stadt Schwabach ist auf der Grundlage des in der Vorlage enthaltenen Vorschlags zu erstellen. - Stichwort Gesamtpaket
Ja 19 Nein 21 (abgelehnt)
Antrag der SPD-Fraktion das Waldgebiet Brünst so zu belassen.