Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach

Abstimmung: Anwesend: 40

I. Zusammenfassung

 

Nach Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Bayern sollen durch die Regierung von Mittelfranken Teiländerungen des Regionalplans der Region Nürnberg erfolgen. Aktuell ist die Stadt Schwabach von der Regierung von Mittelfranken aufgefordert worden, eine Stellungnahme zur geplanten Teiländerung des Regionalplans mit dem Schwerpunkt „Regionale Grünzüge, Trenngrün und landschaftliches Vorbehaltsgebiet“ abzugeben.

 

 

II. Sachvortrag

 

Anlass

 

Zum 01.09.2013 trat das fortgeschriebene Landesentwicklungsprogramm Bayern als Landesverordnung in Kraft, welches Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Bayern festlegt. Die Grundlage dafür bildet Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG).

 

Gemäß § 2 des Landesentwicklungsprogramms sind Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung an das Bayerische Landesplanungsgesetz und an das Landesentwicklungsprogramm Bayern anzupassen. Die Zuständigkeit liegt bei der Regierung von Mittelfranken und die Anpassungen erfolgen in Teilfortschreibungen.

 

Konkret erläuterte Frau Asam (Regierung Mittelfranken) am 30.06.2015 den Vorentwurf der Regierung zur Teilfortschreibung des Regionalplans (Anlage 1, Planstand 07.05.2015), mit dem Ziel, regionales Trenngrün, regionale Grünzüge und landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen:

·        Unter regionalem Trenngrün ist ein verbindliches Ziel der Raumordnung zu verstehen, mit dem das bandartige Zusammenwachsen von Siedlungsstrukturen / Ortsteilen verhindert werden soll.

·        Regionale Grünzüge sollen als verbindliches Ziel der Raumordnung zusammenhängend unter Schutz gestellt werden, wenn sie mindestens eine Schutzfunktion aufweisen: Erholung, Klima / Kaltluft, Siedlungsgliederung.

·        Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist.

 

Anregungen der Stadt Schwabach im v.g. Gespräch wurden im aktuellen Planentwurf der Regierung von Mittelfranken nicht berücksichtigt, mit Ausnahme der Herausnahme des Trenngrüns zwischen Wolkersdorf und Dietersdorf (Bereich zwischen Vorderer und Hinterer Rothenberg).

 

Demgegenüber sind in den aktuellen Planentwurf der Regierung die Landschaftsschutzgebiete sowie Bannwaldflächen als regionale Grünzüge zusätzlich aufgenommen worden, die im Gespräch vom 30.06.2015 nicht thematisiert wurden.

 

Hinweis: Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sind diese gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen und wirken sich daher direkt auf die Ausübung der Planungshoheit der Stadt Schwabach aus.

 

Mit e-Mail vom 16.10.2015 wurde der Stadt Schwabach der Entwurf für die v.g. Teilfortschreibung des Regionalplans (Anlage 2, Planstand 14.10.2015) mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Daraufhin wurde ein internes Beteiligungsverfahren durchgeführt.

 


Aktuelle Planung und Vorschlag für die Stellungnahme der Stadt Schwabach

 

Im nachfolgenden werden die wesentlichen Bestandteile der Teilfortschreibung des Regionalplans beschrieben sowie die fachlichen Stellungnahmen zusammengefasst und ein Vorschlag zum weiteren Umgang unterbreitet, der inhaltlich in die abschließende Stellungnahme einfließen soll. Als Hilfestellung sind in Anlage 3 die in Rede stehenden Bereiche gekennzeichnet.

 

Thema

der Teilfortschreibung des Regionalplans

Anregungen im Gespräch am 30.06.2015 mit der Regierung von Mittelfranken

(Planstand 07.05.2015)

Anregungen aus dem internen Beteiligungs-verfahren – Grundlage der Stellungnahme

(Planstand 14.10.2015)

Vorschlag für den Umgang in der abschließenden Stellungnahme der Stadt Schwabach

 

Regionales Trenngrün

 

Trenngrün zwischen Wolkersdorf und Nürnberg

 

(Signatur Spitze)

 

als sinnvoll erachtet

unverändert als sinnvoll erachtet

Der Vorschlag Im Entwurf zur Teiländerung des Regionalplans entspricht auch den städtebaulichen Zielen der Stadt Schwabach, das Zusammenwachsen von Gemeinden auszuschließen.

 

Trenngrün im Bereich Vorderer und Hinterer Rothenberg

 

(Signatur Spitze, 07.05.2015)

als nicht sinnvoll erachtet

der Anregung wurde gefolgt, das Trenngrün ist im aktuellen Planstand der Regierung nicht mehr enthalten

Die Herausnahme des Trenngrüns zwischen Wolkersdorf und Dietersdorf im Bereich Vorderer und Hinterer Rothenberg aus der Teilfortschreibung des Regionalplans wurde von der Stadt Schwabach angeregt und wird begrüßt. Innerhalb des Gemeindegebietes ist es durchaus Ziel der Stadt, die Gliederung in Ortsteile zu sichern. Aus diesem Grund enthält der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Schwabach (FNP) u.a. für diesen Bereich die Darstellung „langfristig keine Siedlungsentwicklung“.

 

Trenngrün westlich Unterreichen-bach und westlich Dietersdorf

 

(im Plan nicht enthalten)

 

Anregung der Stadt Schwabach für die Aufnahme des Trenngrüns in den Regionalplan

wurde in den aktuellen Planstand durch die Regierung nicht aufgenommen

Die Stadt Schwabach regt an, für die Bereiche westlich Unterreichenbach und westlich Dietersdorf die Festlegung eines Trenngrüns im Regionalplan zu prüfen.

 

Trenngrün zu Rednitzhembach und Kammerstein

 

(im Plan nicht enthalten)

Austausch im Gespräch:

In den Übergangsbereichen zu Rednitzhembach und Kammerstein wäre grundsätzlich ein Trenngrün sinnvoll. Im Übergang zu Rednitzhembach ist es auf Grund der vorhandenen Bebauung nicht mehr realistisch möglich, die Gemeinden durch Trenngrün abzugrenzen. Im Ermessen der Gemeinden sollte das weitere Zusammenwachsen durch eine Grünzäsur in künftigen Bebauungsplänen verhindert werden.

 

wurde in den aktuellen Planstand durch die Regierung nicht aufgenommen

 

/

 

Regionale Grünzüge

 

Regionale Grünzüge – 

Bestand

 

(Signatur Doppelstrich)

 

Anregungen der Stadt Schwabach:

 

Bereiche Rednitztal, Zwieseltal, Schwabachtal sind im Wesentlichen Teil von Landschaftsschutzge-bieten und nicht zur Bebauung vorgesehen

 

vorhandene Kläranlage Erweiterbarkeit nicht gefährden

 

Begrenzung im Bereich Vorderer und Hinterer Rothenberg auf das Landschaftsschutzgebiet

 

Überprüfung der Signaturen, die teilweise in bebaute Bereiche hineinragen

 

unverändert, die Anregungen aus dem Gespräch gelten damit weiter

 

Die Bereiche Rednitztal, Zwieseltal, Schwabachtal sind im wesentlichen Teil von Landschaftsschutzgebieten und nicht zur Bebauung vorgesehen. Aus diesem Grunde widerspricht das Ziel der Raumordnung in diesen Bereichen nicht den Zielen der Stadt Schwabach.

 

Im Bereich zwischen Wolkersdorf und Dietersdorf (Vorderer und Hinterer Rothenberg) umfasst der regionale Grünzug in nördliche Richtung mehr als das Landschaftsschutzgebiet betreffende Bereiche. Die Notwendigkeit ist nicht erkennbar, jedoch die Einschränkungen der Planungshoheit. Die zusätzlichen Bereiche sollen nicht Teil des regionalen Grünzugs werden.

 

Auf die vorhandene Kläranlage wird vorsorglich hingewiesen, deren Erweiterbarkeit durch das Ziel der Raumordnung nicht gefährdet werden darf!

 

Die Signaturen (Doppelstrich) ragen teilweise in bebaute Bereiche, wodurch die Lesbarkeit des Ziels der Raumordnung nicht eindeutig ist. Es wird angeregt, die Signaturen entsprechend den Zielaussagen anzupassen.

 

Regionale Grünzüge – 

Planung

 

(hellgrüne Flächen)

Die Bereiche Rednitztal, Zwieseltal, Schwabachtal sind als Überlagerung des Bestands enthalten.

Zusätzliche Aufnahme von Landschaftsschutz-gebieten und Bannwaldflächen als Teil regionaler Grünzüge durch die Regierung von Mittelfranken:

 

Unterschiedliche Beurteilung aus den Fachbereichen: teils Unterstützung, teils starke Einschränkung bei künftiger Entwicklung, Doppelschutz

 

In den Entwurf sind große Teile von Landschaftsschutzgebieten und Bannwaldflächen als Teil regionaler Grünzüge aufgenommen worden. Dies ist zu pauschal und damit unbegründet.

Landschaftsschutzgebiete und Bannwaldflächen sind über jeweilige Schutzgebietsverordnungen ausreichend geschützt. Eine darüber hinaus erforderliche Festlegung als Ziel der Raumordnung bedarf einer differenzierteren Betrachtung. Zusammenhängende, über die Gemeindegrenzen hinausgehende Schutzgebiete als Teil regionaler Grünzüge festzulegen, kann grundsätzlich in vielen Fällen sicher mitgetragen werden. Weshalb jedoch sämtliche Kleinflächen, wie beispielsweise in Ober- und Unterbaimbach regional bedeutsam sind, ist nicht nachvollziehbar. Gleiches gilt für die Betrachtung von Rändern der Siedlungsentwicklung, die nicht undifferenziert festgelegt werden dürfen, da dadurch das Wachstum der Stadt Schwabach als Oberzentrum auf dem ohnehin begrenzten Stadtgebiet pauschal und weitreichend eingeschränkt wird.

 

Die Stadt Schwabach regt daher an, die geplanten regionalen Grünzüge auf den Planstand vom 07.05.2015 zu begrenzen.

Falls dies aus Sicht der Raumordnung nicht möglich sein sollte, sollen zumindest, folgende Flächen aus der Festlegung herausgenommen werden (Anlage 3):

- Kleinstflächen im Bereich Ober- und Unterbaimbach

- südlich Dietersdorf

- in Wolkersdorf / Rothenberg

- nordwestlich und südwestlich der Nördlinger Straße

- westlich Eichwasen

- südlich der BAB 6

- nordwestlich Penzendorf

- Schwarzach (ist Siedlungsfläche)

- östlich Schwarzach

 

 

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

 

für Schwabach nicht enthalten

nicht enthalten

unverändert nicht enthalten

Kenntnisnahme. Keine Stellungnahme erforderlich

 

Weiteres Vorgehen

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Stadtrates wird durch die Verwaltung die Stellungnahme der Stadt Schwabach im Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans durch die Regierung von Mittelfranken abgegeben.

 

 

 

III. Kosten

 

Die Beteiligung der Stadt Schwabach an Verfahren der Raumordnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Neben Personalaufwand entstehen keine Kosten.

 

 


 

Ja 34      Nein 6

 

Die Stellungnahme der Stadt Schwabach ist auf der Grundlage des in der Vorlage enthaltenen Vorschlags zu erstellen.  -   Stichwort Gesamtpaket

 

 

Ja 19    Nein 21 (abgelehnt)

Antrag der SPD-Fraktion das Waldgebiet Brünst so zu belassen.