Sitzung: 06.04.2016 UVA/012/2016
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 13
Vorlage: A.40/019/2016
I. Zusammenfassung
Die
nachfolgenden Straßen und Wege werden gemäß Art. 7 BayStrWG zu Ortsstraßen umgestuft.
II. Sachverhalt
Zu 1. Umstufung Teilflächen beschränkt-öffentlicher
Weg „Am Neuen Bau“
Teilbereiche
der Straße „Am Neuen Bau“ (im Lageplan 1 gelb markiert), Fl.Nr. 576 Teilf. und
575 Teilf., beide Gem. Schwabach, waren bisher als beschränkt-öffentlicher Weg
gewidmet. Da aber diese Teilbereiche der Straße die Verkehrsbedeutung einer
Ortsstraße haben, sind sie nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße
aufzustufen.
Anfangspunkt
vom südlichen Teil ist die Einmündung in die Petzoldtstraße und vom nördlichen
Teil die süd.-westl. Ecke der Fl.Nr. 371. Gem. Schwabach,
Endpunkt
vom südlichen Teil ist die nord.-westl. Grenze der Fl.Nr. 574, Gem. Schwabach, vom
nördlichen Teil die Einmündung in die Hördlertorstraße. Die Länge vom südlichen
Teil beträgt 68 Meter und vom nördlichen Teil 147 Meter Widmungsbeschränkung:
Nur Anliegerverkehr; Straßenbaulastträger ist die Stadt Schwabach.
Der
verbleibende Weg (im Lageplan 1 blau markiert) mit den Fl.Nr. 576 Teilf. und
575 Teilf, beide Gem. Schwabach, bleibt beschränkt-öffentlicher Weg mit der
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger, Anfangspunkt: nord.-westl. Ecke der
Fl.Nr. 574, Gem. Schwabach; Endpunkt ist die süd-westl. Grenze der Fl.Nr. 371,
Gem. Schwabach. Neue Länge: 39 Meter, Baulasträger ist die Stadt Schwabach
Zu 2. Umstufung beschränkt-öffentlicher Weg „Poujolsberg“
Die Straße Poujolsberg (im
Lageplan 2 blau markiert), Fl.Nr. 99 Gem. Schwabach, war bisher als
beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Da sie jedoch die Verkehrsbedeutung einer
Ortsstraße hat, ist sie nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße aufzustufen.
Anfangspunkt ist die
Einmündung in die Boxlohe; Endpunkt ist die Einmündung in die Fischgrubengasse,
Länge: 65 Meter, Straßenbaulasträger ist die Stadt Schwabach.
Widmungsbeschränkung:
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Zusatz Anlieger frei.
Zu 3. Umstufung beschränkt-öffentlicher Weg „Friedenstraße“
Die
Friedenstraße (im Lageplan 3 gelb markiert), Fl.Nr. 787/4 Gem. Schwabach, war
bisher als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Da sie jedoch die
Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße hat, ist sie nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur
Ortsstraße aufzustufen.
Anfangspunkt
ist die östl. Grenze der Fl.Nr. 787/4 Gem. Schwabach, Endpunkt ist die
Einmündung in die Limbacher Straße. Die Gesamtlänge beträgt 124 Meter, keine
Widmungsbeschränkung. Straßenbaulasträger ist die Stadt Schwabach.
Zu 4. Umstufung Teilflächen beschränkt-öffentlicher
Weg „Schloßsteig“
Ein
Teilbereich der Straße „Schloßsteig“(im Lageplan 4 blau markiert), Fl.Nr. 53/2
Gem. Unterreichenbach, war bisher als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Da
aber dieser Teilbereich die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße hat, ist er nach
Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße aufzustufen.
Anfangspunkt
ist der nord.-westl. Grenzpunkt der Fl.Nr. 51/2 Gem. Unterreichenbach, Endpunkt
ist die Einmündung in die Oberreichenbacher Straße. Die Länge beträgt 63 Meter.
Keine Widmungsbeschränkung; Straßenbaulasträger ist die Stadt Schwabach.
Der
verbleibende Weg (im Lageplan 4 gelb markiert), Fl.Nr. 53/2 Gem.
Unterreichenbach von der Einmündung in die Stromerstraße bis zur Einmündung in
die neue Ortsstraße „Schloßsteig“ bleibt beschränkt-öffentlicher Weg. Er hat
eine Länge von 107 Meter, Widmungsbeschränkung: Nur Fußgänger, Baulasträger
bleibt die Stadt Schwabach.
1. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Umstufung
der Fl.Nr. 576 Teilf. und 575 Teilf., beide Gem. Schwabach, „Am Neuen Bau“, zu
einer Ortstraße nach Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu.
2. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Umstufung
der Fl.Nr. 99, Gem.
Schwabach, „Poujolsberg“, zu einer Ortstraße nach Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zu.
3. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Umstufung
der Fl.Nr. 787/4, Gem. Schwabach, „Friedenstraße“, zu einer Ortstraße nach Art.
7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zu.
4. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Umstufung
der Fl.Nr. 53/2 Teilf., Gem. Unterreichenbach, „Schloßsteig“, zu einer
Ortstraße nach Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zu.