Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 13

I. Zusammenfassung

 

Die nachfolgenden Straßen und Wege werden gemäß Art. 7 BayStrWG zu Ortsstraßen umgestuft.

 

 

II. Sachverhalt

 

Zu 1. Umstufung Teilflächen beschränkt-öffentlicher Weg „Am Neuen Bau“

 

Teilbereiche der Straße „Am Neuen Bau“ (im Lageplan 1 gelb markiert), Fl.Nr. 576 Teilf. und 575 Teilf., beide Gem. Schwabach, waren bisher als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Da aber diese Teilbereiche der Straße die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße haben, sind sie nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße aufzustufen.

 

Anfangspunkt vom südlichen Teil ist die Einmündung in die Petzoldtstraße und vom nördlichen Teil die süd.-westl. Ecke der Fl.Nr. 371. Gem. Schwabach,

Endpunkt vom südlichen Teil ist die nord.-westl. Grenze der Fl.Nr. 574, Gem. Schwabach, vom nördlichen Teil die Einmündung in die Hördlertorstraße. Die Länge vom südlichen Teil beträgt 68 Meter und vom nördlichen Teil 147 Meter Widmungsbeschränkung: Nur Anliegerverkehr; Straßenbaulastträger ist die Stadt Schwabach.

 

Der verbleibende Weg (im Lageplan 1 blau markiert) mit den Fl.Nr. 576 Teilf. und 575 Teilf, beide Gem. Schwabach, bleibt beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger, Anfangspunkt: nord.-westl. Ecke der Fl.Nr. 574, Gem. Schwabach; Endpunkt ist die süd-westl. Grenze der Fl.Nr. 371, Gem. Schwabach. Neue Länge: 39 Meter, Baulasträger ist die Stadt Schwabach

 

Zu 2. Umstufung beschränkt-öffentlicher Weg „Poujolsberg“

 

Die Straße Poujolsberg (im Lageplan 2 blau markiert), Fl.Nr. 99 Gem. Schwabach, war bisher als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Da sie jedoch die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße hat, ist sie nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße aufzustufen.

 

Anfangspunkt ist die Einmündung in die Boxlohe; Endpunkt ist die Einmündung in die Fischgrubengasse, Länge: 65 Meter, Straßenbaulasträger ist die Stadt Schwabach.

 

Widmungsbeschränkung: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Zusatz Anlieger frei.

 

Zu 3. Umstufung beschränkt-öffentlicher Weg „Friedenstraße“

 

Die Friedenstraße (im Lageplan 3 gelb markiert), Fl.Nr. 787/4 Gem. Schwabach, war bisher als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Da sie jedoch die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße hat, ist sie nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße aufzustufen.

 

Anfangspunkt ist die östl. Grenze der Fl.Nr. 787/4 Gem. Schwabach, Endpunkt ist die Einmündung in die Limbacher Straße. Die Gesamtlänge beträgt 124 Meter, keine Widmungsbeschränkung. Straßenbaulasträger ist die Stadt Schwabach.

 

 

Zu 4. Umstufung Teilflächen beschränkt-öffentlicher Weg „Schloßsteig“

 

Ein Teilbereich der Straße „Schloßsteig“(im Lageplan 4 blau markiert), Fl.Nr. 53/2 Gem. Unterreichenbach, war bisher als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Da aber dieser Teilbereich die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße hat, ist er nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße aufzustufen.

 

Anfangspunkt ist der nord.-westl. Grenzpunkt der Fl.Nr. 51/2 Gem. Unterreichenbach, Endpunkt ist die Einmündung in die Oberreichenbacher Straße. Die Länge beträgt 63 Meter. Keine Widmungsbeschränkung; Straßenbaulasträger ist die Stadt Schwabach.

 

Der verbleibende Weg (im Lageplan 4 gelb markiert), Fl.Nr. 53/2 Gem. Unterreichenbach von der Einmündung in die Stromerstraße bis zur Einmündung in die neue Ortsstraße „Schloßsteig“ bleibt beschränkt-öffentlicher Weg. Er hat eine Länge von 107 Meter, Widmungsbeschränkung: Nur Fußgänger, Baulasträger bleibt die Stadt Schwabach.

 


1.    Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Umstufung der Fl.Nr. 576 Teilf. und 575 Teilf., beide Gem. Schwabach, „Am Neuen Bau“, zu einer Ortstraße nach Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu.

2.    Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Umstufung der Fl.Nr. 99, Gem.
Schwabach, „Poujolsberg“, zu einer Ortstraße nach Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu.

3.    Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Umstufung der Fl.Nr. 787/4, Gem. Schwabach, „Friedenstraße“, zu einer Ortstraße nach Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zu.

4.    Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Umstufung der Fl.Nr. 53/2 Teilf., Gem. Unterreichenbach, „Schloßsteig“, zu einer Ortstraße nach Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zu.