Sitzung: 06.04.2016 UVA/012/2016
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 11
Vorlage: A.41/114/2016
I. Zusammenfassung
Derzeit ist eine großräumig angelegte Studie
zur Anlage von Radschnellwegen in der Region in Bearbeitung, an der sich auch
die Stadt Schwabach beteiligt. Im Sachvortrag wird über den derzeitigen
Sachstand berichtet.
II. Sachvortrag
1
Ausgangslage
Radschnellverbindungen stellen ein
Infrastrukturelement dar, das den Radverkehr im Alltagsverkehr z.B. für Berufspendler
auch für längere Distanzen attraktiv macht. Auf Radschnellverbindungen sollen
Fahrgeschwindigkeiten bis zu 30 km/h möglich sein.
Zeitverluste durch Anhalten und Warten sollen
minimiert werden. Radschnellwege sollen ausreichend breit sein und
Nebeneinanderfahren, Überholen und Begegnen ermöglichen.
Die Linienführung soll direkt und umwegfrei
sein. Steigungen über 6 % sollen nach
Möglichkeit vermieden werden.
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Mit den Städten Nürnberg, Erlangen, Fürth,
Herzogenaurach und den Landkreisen Nürnberger Land, Erlangen-Höchstadt, Fürth
und Roth beteiligt sich die Stadt Schwabach an einer Machbarkeits- und
Potentialstudie für Radschnellwege in der Region. Die Studie wird vom Bayerischen
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als Pilotprojekt gefördert.
Das Gutachten wurde an die Bietergemeinschaft Planersocietät (Dortmund), DTP
(Essen) und VIA (Köln) vergeben. Ausschreibung, Vergabe und Projektkoordination
hat die Stadt Nürnberg übernommen. Vertreter der Stadt Schwabach sind im
Arbeitskreis und Lenkungsausschuss, die die Erstellung der Studie begleiten,
vertreten.
2
Auftragsumfang
In der Studie sollen mögliche Qualitäts- und
Ausbaustandards für Radschnellwege dargestellt, Trägerschaftsmodelle u.a.
hinsichtlich Aufgaben und Finanzierung aufgezeigt, eine Potentialanalyse und
Bewertung für 20 Verkehrsbeziehungen durchgeführt und Trassenvorschläge erarbeitet
werden. Für die sechs potentialreichsten Beziehungen werden Trassenplanungen,
Bewertung und eine Kostenschätzung vorgelegt.
3
Zwischenergebnisse
3.1
Qualitätsstandards „Der
Bayerische Weg“
In Nordrhein-Westfalen ist die Anwendung der
anspruchsvollen Standards aus dem Arbeitspapier
„Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen“ (FGSV)
verpflichtend. In anderen Bundesländern geht man dazu über, Radschnellverbindungen
mit geringeren Qualitätsstandards zu planen. Um eine Einschränkung der
Baustandards und Entwertung des Begriffes Radschnellverbindung zu vermeiden,
haben die Gutachter eine Dreiteilung hinsichtlich der Qualitätsstandards
vorgeschlagen. Die Radschnellwegstandards sollen bei entsprechender Netzbedeutung
und Nachfrage in vollem Umfang für Radschnellverbindungen
erfüllt werden. Für schwächer frequentierte Verbindungen, Radhaupt- und Radverkehrsverbindungen,
werden reduzierte Standards vorgeschlagen, um damit die Lücke zwischen den
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA-Standard) und dem
Radschnellwegstandard zu schließen. Vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich
nur wenige Relationen ausreichend Potential für Radschnellwege aufweisen
werden, dennoch aber attraktive überörtliche Radinfrastrukturen erforderlich
sind, ist dieser Ansatz sinnvoll.
A
Radschnellverbindungen
-
Einsatzbereich:
mehr als 2.000 Radfahrer am Tag.
-
Es gilt
das Arbeitspapier zum Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen.
-
Breiten:
bei selbständig geführten Verbindungen 4,00 m, i.d.R. Trennung der Richtungsfahrbahnen,
straßenbegleitende an Hauptverkehrsstraßen 3,00 m im Einrichtungsverkehr, 4,00
m im Zweirichtungsverkehr mit 0,75 m Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn innerorts
und 1,75 m außerorts;
-
Führungsformen:
an Hauptverkehrsstraßen getrennte Radwege, innerorts auch Radstreifen, in
Nebenstraßen Fahrradstraßen, in Ausnahmefällen Tempo 20 / 30 Zonen sowie
selbständig geführte Verbindungen.
-
Knotenpunkte:
Überführungen, Unterführungen und soweit möglich Bevorrechtigung der Radfahrer
an plangleichen Knotenpunkten; Knotenpunktformen mit geringen Wartezeiten für
Radfahrer (Kreisverkehre, Wartepflichtige Querung mit Mittelinsel und
signalgesteuerte Querungsstellen); nur in Ausnahmefällen „Rechts vor Links“
oder eine Querungsstelle ohne Mittelinsel oder LSA.
-
Bauweise:
Asphalt oder Beton.
-
Die
Trennung zwischen Geh- und Radweg muss signifikant sein.
-
Es muss
ein Wiedererkennungswert geschaffen werden z.B. hinsichtlich Wegweisung.
-
Die
Führung an Knotenpunkten und potentielle Konfliktstellen z.B. mit Fußgängern
sollen gekennzeichnet werden[1].
Eine flächendeckende Markierung soll unterbleiben.
-
Für eine
ausreichende Beleuchtung insbesondere an Problemstellen muss gesorgt sein;
Blendschutz zwischen übergeordneten Straßen und parallel geführten
Radschnellverbindungen. Ggf. außerorts dynamische Beleuchtung, notfalls
kontrastreiche Markierung der Ränder bzw. des Belages;
-
Regelmäßige
Reinigung und Winterdienst mit einer hohen Prioritätsstufe werden vorausgesetzt,
ebenso eine zuverlässige adäquate Baustellensicherung.
B
Radhauptverbindungen
-
Einsatzbereich:
weitere Hauptverbindungen in der Region mit weniger als 2.000 Radfahrern am
Tag.
-
Es
gelten das Arbeitspapier zum Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen
und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen.
-
Breiten:
geringere Breiten als Radschnellverbindungen, 2,0 m im Einrichtungsverkehr, 3,0
m im Zweirichtungsverkehr; Mittellinie nur in Konfliktbereichen.
-
Führungsformen:
außerorts gemeinsame Führung mit Fußgängern bei geringem Fußgängeraufkommen
möglich; Radschutzstreifen innerorts möglich.
-
Knotenpunkte:
Überführungen, Unterführungen und Bevorrechtigung der Radfahrer an plangleichen
Knotenpunkten; Wartepflichtige Querungen und Rechts vor Links Regelungen
möglich.
-
Bauweise,
Beleuchtung, Reinigung, Winterdienst und Baustellensicherung wie bei Radschnellverbindungen.
C
Radverkehrsverbindungen
-
Es
gelten die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen.
-
Wegweisung
als Zubringerouten,
-
Regelmäßige
Reinigung
-
Baustellensicherung,
-
Winterdienst
nicht mit höchster Priorität.
Mit den abgestuften Kategorien sollen
Qualitätsstandards implementiert werden, die eine für den Radfahrer komfortable
und zügige Verbindung in Relation zu den jeweiligen Pendlerpotenzialen
ermöglichen und sich am Netzgedanken orientieren. Dabei sollen die Eingriffe in
die Natur und Landschaft möglichst gering gehalten werden.
3.2
Bewertungsraster
Abbildung 1 zeigt die zu prüfenden
potentiellen Radschnellverbindungen.
Als Bewertungskriterien für die Korridore
wurde festgelegt:
-
Räumliche
Verkehrsbeziehungen (alle Wege unabhängig vom Verkehrsmittel)
-
Pendlerbeziehungen
zwischen den Kommunen/ Stadtteilen
-
Netzbedeutung
-
Wohnbevölkerung
im Korridor
-
Arbeitsplätze
im Korridor
-
Schul-
und Hochschulplätze im Korridor
-
Anbindung
regionaler Freizeiteinrichtungen
-
Reisezeitdifferenzen/
Attraktivität gegenüber dem Kfz-Verkehr
-
Reisezeitdifferenzen/
Attraktivität gegenüber dem ÖV
-
Synergien
zum ÖPNV
-
Abschätzung
Verlagerungspotenzial
Die Zielerfüllung bei den Kriterien wird mit
den vorliegenden Daten untersucht. Die Kriterien werden gewichtet. Dabei wurde
auch mit Blick auf Daten über die Verkehrsmittelwahl in Abhängigkeit zu der
Entfernung und Berücksichtigung möglicher Reisezeitgewinne eine entfernungsabhängige
Komponente z.B. bei den Pendlerverflechtungen eingefügt [2].
Die ausgewählten Korridore werden dann nach
planerischer Vertiefung bzgl. Machbarkeit bewertet. Hierbei werden dann u.a.
auch Konflikte (Nutzer und Naturschutz, Zerschneidungswirkung, Versiegelung),
Eigentumsverhältnisse, Flächen- und Nutzungskonkurrenzen, Nutzen, Kosten.
4
Weiteres Vorgehen
Ende April findet eine Sitzung des
Lenkungsausschusses statt bei der Ergebnisse der ersten Bewertung vorgestellt
werden sollen. Dabei soll entschieden werden, welche der 20 Korridore als
mögliche Radschnellwege vertieft untersucht werden.
Ende 2016 / Anfang 2017 ist mit dem Abschluss
der Untersuchung zu rechnen.
III. Kosten
Das Honorarangebot für die Studie beträgt ca.
176.000 € brutto. Die Studie wird vom Freistaat in Höhe der Hälfte der Kosten
gefördert. Die Stadt Schwabach beteiligt sich anteilig mit ca. 6.000 – 9.000 €
an der Untersuchung.
Der Sachvortrag dient der Kenntnisnahme.