Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan W-26-91, südlich Rotenbergstraße, 2.Änderung wird gebilligt.

 

  1. Der festgesetzte private Grünstreifen wird auf eine Tiefe von 10 m reduziert.

 

  1. Der Ökoausgleich wird an anderer Stelle in der Gemarkung Unterreichenbach durchgeführt.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf W-26-91, südlich Rotenbergstraße, 2.Änderung ist gemäß §3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §4 BauGB unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.