1. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange, aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Verwaltung und die hierzu ausgearbeiteten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der als Anlagen 3.a und 3.b beigefügte Bebauungsplanentwurf nebst der als Anlage 3.c beigefügten Begründung werden gebilligt.
  3. Der Bebauungsplanentwurf S-20-67, 3.Änderung und Erweiterung ist gemäß §3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §4 BauGB unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.