Sitzung: 29.07.2016 StR/021/2016
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: Ref.2/091/2016
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem ZAK - Zentrum für Arbeit und Kultur e.V. und dem Familien- und Altenhilfe e.V. in Schwabach einen Vertrag zur Erbringung von Tagespflegeleistungen zu den im Sachvortrag dargestellten Rahmenbedingungen abzuschließen.
2. Es werden folgende Stundensätze für die Erbringung von Tagespflegeleistungen festgesetzt:
- Für nicht qualifizierte Tageseltern: 3,60 EUR.
- Für Tageseltern, die eine Qualifizierung nach erfolgreichen Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme nach Art. 20 Satz 1 Nr. 1 BayKiBiG aufweisen/und pädagogische Hilfskräfte: 3,80 EUR.
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Für Tageseltern mit einem Abschluss als
Erzieher/in oder vergleichbaren Abschluss: 4,00 EUR.
3. Es werden folgende Elternbeiträge pro Stunde festgesetzt:
- Für Tagespflegeleistungen, die im Rahmen der Tätigkeit des ZAK e.V. erbracht werden:
o Für Kinder bis 3 Jahre: 1 EUR
o Für Kinder ab 3Jahre bis zum Schuleintritt: 1,50 EUR
o Für Schulkinder: 1 EUR.
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Für Tagespflegeleistungen im Rahmen der
Tätigkeit der Familien- und Altenhilfe e.V. am SFZ:
o Für alle Kinder: 2 EUR (vorbehaltlich der Erhöhung des Basiswertes zum 01.01.2017)