1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem ZAK - Zentrum für Arbeit und Kultur e.V. und dem Familien- und Altenhilfe e.V. in Schwabach einen Vertrag zur Erbringung von Tagespflegeleistungen zu den im Sachvortrag dargestellten Rahmenbedingungen abzuschließen.

 

2. Es werden folgende Stundensätze für die Erbringung von Tagespflegeleistungen festgesetzt:

 

-          Für nicht qualifizierte Tageseltern: 3,60 EUR.

-          Für Tageseltern, die eine Qualifizierung nach erfolgreichen Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme nach Art. 20 Satz 1 Nr. 1 BayKiBiG aufweisen/und pädagogische Hilfskräfte:  3,80 EUR.

-          Für Tageseltern mit einem Abschluss als Erzieher/in oder vergleichbaren Abschluss: 4,00 EUR.

 

3. Es werden folgende Elternbeiträge pro Stunde festgesetzt:

 

-          Für Tagespflegeleistungen, die im Rahmen der Tätigkeit des ZAK e.V. erbracht werden:

o   Für Kinder bis 3 Jahre: 1 EUR

o   Für Kinder ab 3Jahre bis zum Schuleintritt: 1,50 EUR

o   Für Schulkinder: 1 EUR.

-          Für Tagespflegeleistungen im Rahmen der Tätigkeit der Familien- und Altenhilfe e.V. am SFZ:

o   Für alle Kinder: 2 EUR (vorbehaltlich der Erhöhung des Basiswertes zum 01.01.2017)