Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 36

 

1.    Die modifizierte Straßenplanung wird zustimmend beschlossen.

 

2.    Die dargelegten Abweichungen vom beschlossenen Ausbauprogramm werden gebilligt. Die Straßenplanung ist damit Grundlage für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge.

 

3.    Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Theodor-Heuss-Straße, Dianastraße und Ziegelstraße im Sinne des § 125 Abs. 2 und den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB genannten Anforderungen, wird festgestellt.