Sitzung: 30.09.2016 StR/022/2016
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 35
Vorlage: GB.OB/101/2016
Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen – übereinstimmend mit den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen – abzugeben:
1. In der
Gesellschafterversammlung der GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von € 285.144,27 wird in die Gewinnrücklagen eingestellt.
c) Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.
2. In der
Gesellschafterversammlung der SGS Stadtstrukturgesellschaft Schwabach
mbH:
a)
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.
b)
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit
einem Jahresüberschuss iHv
€ 170.730,66 ab.
Durch die Stadt Schwabach wird der anteilige
Gewinn iHv € 125.510,33 (abzgl.
Kapitalertragssteuern € 2.742,08, somit Auszahlungsbetrag € 122.768,25)
entnommen. Der Bilanzgewinn von € 45.220,33 wird in voller Höhe an die
Gesellschafterin GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH ausgeschüttet werden. Die
Auszahlung soll fünf Arbeitstage nach der Genehmigung der Beschlussfassung im
Stadtrat erfolgen.
c) Die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Wirtschaftsausschusses und die Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.
3. In der
Gesellschafterversammlung der SCHWUNG Verwaltungs GmbH:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von € 0,06 wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
c) Der Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.