Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 35

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen – übereinstimmend mit den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen – abzugeben:

 

1. In der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH:

 

a)    Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.

 

b)    Der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von € 285.144,27 wird in die Gewinnrücklagen eingestellt.

 

c)    Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.

 

 

 

2. In der Gesellschafterversammlung der SGS Stadtstrukturgesellschaft Schwabach
     mbH:

 

a)    Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.

 

b)    Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss iHv                       € 170.730,66 ab. 

Durch die Stadt Schwabach wird der anteilige Gewinn iHv  € 125.510,33 (abzgl. Kapitalertragssteuern € 2.742,08, somit Auszahlungsbetrag € 122.768,25) entnommen. Der Bilanzgewinn von € 45.220,33 wird in voller Höhe an die Gesellschafterin GEWOBAU der Stadt Schwabach GmbH ausgeschüttet werden. Die Auszahlung soll fünf Arbeitstage nach der Genehmigung der Beschlussfassung im Stadtrat erfolgen. 

 

c)    Die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Wirtschaftsausschusses und die Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.

 

 

3. In der Gesellschafterversammlung der SCHWUNG Verwaltungs GmbH:

 

a)     Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.

 

b)     Der Jahresüberschuss in Höhe von € 0,06 wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.

 

c)     Der Geschäftsführer wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.