1. Der als Anlagen 1 und 2 beigefügte Bebauungsplanentwurf nebst der als Anlage 3 beigefügten Begründung werden gebilligt.
  2. Der Bebauungsplanentwurf S-20-67, 3.Änderung und Erweiterung ist gemäß §3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §4 BauGB unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.