1.         Mit 38:0 Stimmen angenommen:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Realisierungsmöglichkeiten für ein gemeinsames Hallenbad der Städte Roth und Schwabach sowie der Gemeinde Rednitzhembach zu prüfen und dem Stadtrat zu berichten.

 

 

 

2.1       Mit 10:28 Stimmen abgelehnt:

 

Der Standort des Hallenbades soll alternativ entweder entlang der St2409, die Roth und Schwabach verbindet, auf dem Gemeindegebiet Rednitzhembach oder im Stadtgebiet Schwabach auf dem Gelände des Parkbades liegen. Die Frage des Standortes wird im Rahmen einer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Abwägung aller Vor- und Nachteile der jeweiligen Lokalisierung entschieden (Antrag der SPD-Fraktion vom 26.10.2016).

 

 

 

            Mit 28:10 Stimmen angenommen:

 

Der Standort des Hallenbades soll entlang der St2409, die Roth und Schwabach verbindet, auf dem Gemeindegebiet Rednitzhembach liegen.

 

 

 

2.2       Mit 38:0 Stimmen angenommen:

 

§  Der Kostenanteil (Bau und Betrieb) der Stadt am gemeinsamen Bad orientiert sich unter Zugrundelegung der staatlichen FAG-Förderung an 1/3 der Kosten für eine Dreifach-Übungsstätte. In dieser Größenordnung sollen auch Schulen und Vereine der Stadt feste Kontingente erhalten. Die Kostenbeteiligung der Stadt soll über eine Beteiligung an den Baukosten und einen laufenden Betriebskostenzuschuss abgewickelt werden.

§  Der Betrieb des Hallenbades an der Bismarckstraße soll bei Start des gemeinsamen Bades enden.

§  Die Stadtbäder Schwabach GmbH sollte mit der Betriebsführung des gemeinsamen Bades beauftragt werden. Die Trägerschaft für das gemeinsame Bad sollte allein bei der Gemeinde Rednitzhembach liegen.

 

 

 

3.         Mit 11:27 Stimmen abgelehnt:

 

Zum Abschluss des Verfahrens bezüglich der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Realisierung eines Hallenbades wird ein Ratsbegehren durchgeführt, in dem die Bürgerinnen und Bürger Schwabachs darüber abstimmen, ob das Verhandlungsergebnis in dieser Form umgesetzt werden soll (Antrag der SPD-Fraktion vom 26.10.2016).

 

 

 

            Mit 38:0 Stimmen angenommen:

 

Nach Abschluss der Prüfung entscheidet der Stadtrat darüber, ob ein Ratsbegehren durchgeführt werden soll.