Sitzung: 28.10.2016 StR/023/2016
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 38
Vorlage: GB.OB/044/2016
1. Mit 38:0 Stimmen angenommen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Realisierungsmöglichkeiten für ein
gemeinsames Hallenbad der Städte Roth und Schwabach sowie der Gemeinde
Rednitzhembach zu prüfen und dem Stadtrat zu berichten.
2.1 Mit 10:28 Stimmen abgelehnt:
Der Standort des Hallenbades soll alternativ entweder entlang der
St2409, die Roth und Schwabach verbindet, auf dem Gemeindegebiet Rednitzhembach
oder im Stadtgebiet Schwabach auf dem Gelände des Parkbades liegen. Die Frage
des Standortes wird im Rahmen einer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen
Abwägung aller Vor- und Nachteile der jeweiligen Lokalisierung entschieden (Antrag der SPD-Fraktion vom 26.10.2016).
Mit 28:10 Stimmen angenommen:
Der
Standort des Hallenbades soll entlang der St2409, die Roth und Schwabach
verbindet, auf dem Gemeindegebiet Rednitzhembach liegen.
2.2 Mit 38:0 Stimmen angenommen:
§ Der Kostenanteil (Bau und Betrieb) der
Stadt am gemeinsamen Bad orientiert sich unter Zugrundelegung der staatlichen
FAG-Förderung an 1/3 der Kosten für eine Dreifach-Übungsstätte. In dieser
Größenordnung sollen auch Schulen und Vereine der Stadt feste Kontingente
erhalten. Die Kostenbeteiligung der Stadt soll über eine Beteiligung an den
Baukosten und einen laufenden Betriebskostenzuschuss abgewickelt werden.
§ Der Betrieb des Hallenbades an der
Bismarckstraße soll bei Start des gemeinsamen Bades enden.
§ Die Stadtbäder Schwabach GmbH sollte
mit der Betriebsführung des gemeinsamen Bades beauftragt werden. Die
Trägerschaft für das gemeinsame Bad sollte allein bei der Gemeinde
Rednitzhembach liegen.
3. Mit 11:27 Stimmen abgelehnt:
Zum Abschluss des Verfahrens bezüglich der interkommunalen
Zusammenarbeit bei der Realisierung eines Hallenbades wird ein Ratsbegehren
durchgeführt, in dem die Bürgerinnen und Bürger Schwabachs darüber abstimmen,
ob das Verhandlungsergebnis in dieser Form umgesetzt werden soll (Antrag der SPD-Fraktion vom 26.10.2016).
Mit 38:0 Stimmen angenommen:
Nach Abschluss der Prüfung entscheidet der Stadtrat darüber, ob ein
Ratsbegehren durchgeführt werden soll.