Sitzung: 25.11.2016 StR/024/2016
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 39
Vorlage: A.11/050/2016
Dem Kostenrahmen in Höhe von 1.454.000 € gesamt wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden FAG-Förderantrag zu stellen.
Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 649.000 € werden wie dargestellt im Finanzplan 2017 für das Planjahr 2018 berücksichtigt. Bei Bedarf ist im Nachtragshaushalt 2017 eine Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.