Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 39

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes S-33-70 „Wohnbebauung nördlich der Kreuzwegstraße“ wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 (z.B. Umweltbericht) eingeleitet.