Sitzung: 25.11.2016 StR/024/2016
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 39
Vorlage: A.41/150/2016
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes S-33-70 „Wohnbebauung nördlich der Kreuzwegstraße“ wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 (z.B. Umweltbericht) eingeleitet.