Der Stadtrat ermächtigt den von der Stadt Schwabach entsandten Verwaltungsrat und dessen Stellvertreter zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat der KommunalBIT AöR:

 

  1. Der Verwaltungsrat beschließt den ordentlichen Wirtschaftsplan 2017 (Anlagen1- 4) als Handlungsgrundlage von KommunalBIT in der vorgelegten Form.

 

  1. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt über den Vorstand von KommunalBIT einen Antrag beim zuständigen Finanzamt Fürth auf Option zur Nutzung der Übergangsfrist für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen gemäß § 27 Abs. 22 UStG zum neuen § 2b UStG zu stellen.