Die Entscheidung über die Angelegenheit wird vertagt. Sie wird erneut zur Vorberatung in den Bildungs- und Kulturausschuss und zur Beschlussfassung in den Stadtrat verwiesen, wobei der Bildungs-und Kulturausschuss in eigener Zuständigkeit und im Vorgriff auf die Änderung der Benutzerordnung einen Kriterienkatalog für die Ermäßigung von Miettarifen beschließen soll.

 

 

Protokollanmerkung

 

§ 4 a der Benutzerordnung soll wie folgt ergänzt werden:

 

„Auf Antrag kann von den geltenden Miettarifen abgewichen werden. Über Ermäßigung oder Erlassung des Mietpreises entscheidet die Museumsleitung nach einem festgelegten Kriterienkatalog.“