Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach

  1. Ja: 33  Nein: 1                        Anwesend: 34

 

Der Bebauungsplan S-116-17 für das Gebiet zwischen Franz-Peter-Seifert-Straße und Nördlinger Straße wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB, ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 (z.B. Umweltbericht), jedoch unter Anwendung der Eingriffsregelung (ökologischer Ausgleich), eingeleitet. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, wird das Verfahren in ein Bebauungsplanverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB überführt.

 

 

  1. Mit Debatte einstimmig                    Anwesend: 34

 

 

Bei der Ausarbeitung der Planunterlagen zum Bebauungsplan S-116-17 sollen die städtebauliche Aspekte und die planungsgrundsätzlichen Inhalte des Bebauungsplanentwurfes S-87-96 „ Laubenhaid“ Berücksichtigung finden.

Es ist zu prüfen:

1.    Umsetzung sozialgeförderter Wohnungsbau

2.    Möglichkeit einer Verkehrsanbindung an den Uigenauer Weg im Süden.

 

 

  1. Mit Debatte einstimmig                    Anwesend: 34

 

Der Stadtratsbeschluss vom 30.06.2006 zum Bebauungsplan S-87-96 „Laubenhaid“ wird aufgehoben.