Sitzung: 24.02.2017 StR/029/2017
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Vorlage: A.41/166/2017
- Ja: 33 Nein: 1 Anwesend: 34
Der Bebauungsplan S-116-17 für das Gebiet zwischen Franz-Peter-Seifert-Straße und Nördlinger Straße wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB, ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 (z.B. Umweltbericht), jedoch unter Anwendung der Eingriffsregelung (ökologischer Ausgleich), eingeleitet. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, wird das Verfahren in ein Bebauungsplanverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB überführt.
- Mit Debatte einstimmig Anwesend: 34
Bei der Ausarbeitung der Planunterlagen zum Bebauungsplan S-116-17 sollen die städtebauliche Aspekte und die planungsgrundsätzlichen Inhalte des Bebauungsplanentwurfes S-87-96 „ Laubenhaid“ Berücksichtigung finden.
Es ist zu prüfen:
1. Umsetzung sozialgeförderter Wohnungsbau
2. Möglichkeit einer Verkehrsanbindung an den Uigenauer Weg im Süden.
- Mit Debatte einstimmig Anwesend:
34
Der Stadtratsbeschluss vom 30.06.2006 zum Bebauungsplan S-87-96 „Laubenhaid“ wird aufgehoben.