1. Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan S-20-67 „Theodor-Heuss-Straße/ Lindenstraße“ 3.Änderung und Erweiterung, bestehend aus dem Planblatt mit textlichen Festsetzungen vom 05.10.2016 und der Satzung vom 05.10.2016, ergänzt am 02.02.2017 wird unter Hinweis auf die Begründung vom 05.10.2016, ergänzt am 02.02.2017, gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.