1. Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan W-26-91,2. Änderung „südlich Rotenbergstraße“, bestehend aus dem zeichnerischen Teil und dem Satzungstext, wird unter Hinweis auf die Begründung gemäß §10 BauGB als Satzung beschlossen.