Sitzung: 28.04.2017 StR/031/2017
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 31
Vorlage: A.41/163/2017
1. Die modifizierte Straßenplanung wird zustimmend beschlossen.
2. Der entstandene Mehraufwand soll gem. § 125 Abs. 3 BauGB nicht auf den Erschließungsbeitragspflichtigen umgelegt werden und ist von der Stadt Schwabach zu tragen.
3. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Walpersdorfer Straße (Kreuzungsbereich Angerstraße /Walpersdorfer Straße) wird im Sinne des § 125 Abs. 2 und den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB genannten Anforderungen festgestellt.
4. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung im Sinne des § 125 Abs. 1 und 3 BauGB für den Bereich der rechtsgültigen Bebauungspläne S-83-93, S-13-63 und S-94-00 wird festgestellt