Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 31

1.    Die modifizierte Straßenplanung wird zustimmend beschlossen.

 

2.    Der entstandene Mehraufwand soll gem. § 125 Abs. 3 BauGB nicht auf den Erschließungsbeitragspflichtigen umgelegt werden und ist von der Stadt Schwabach zu tragen.

 

3.    Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Walpersdorfer Straße (Kreuzungsbereich Angerstraße /Walpersdorfer Straße) wird im Sinne des § 125 Abs. 2 und den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB genannten Anforderungen festgestellt.

 

4.    Die Rechtmäßigkeit der Herstellung im Sinne des § 125 Abs. 1 und 3 BauGB für den Bereich der rechtsgültigen Bebauungspläne S-83-93, S-13-63 und S-94-00 wird festgestellt