Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 32

 

1.    Die modifizierte Straßenplanung wird zustimmend beschlossen.

 

2.    Die dargelegten Abweichungen vom beschlossenen Ausbauprogramm werden gebilligt. Die Straßenplanung ist damit Grundlage für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge.

 

3.    Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Rotenbergstraße (im Abschnitt zwischen Haus Nr. 47 und Fl.Nr. 252/11 Gem. Wolkersdorf) im Sinne des § 125 Abs. 2 und den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB genannten Anforderungen, wird festgestellt.