Sitzung: 29.09.2017 StR/036/2017
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 33
Vorlage: A.41/204/2017
1. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Bremer Straße im Sinne des § 125 Abs. 1 und 3 BauGB für den Bereich der rechtsgültigen Bebauungspläne P-5-75 wird festgestellt.