1.    Der Konzeption Radwegenetz wird grundsätzlich zugestimmt. Das Wunschradwegenetz wird in Zusammenarbeit mit dem ADFC bis Ende 2018 optimiert. Darüber hinaus erfolgt eine Fortschreibung des Wunschradwegenetzes.

2.    Die Maßnahmenblätter sind kontinuierlich fortzuschreiben und bei Bedarf zu ergänzen.

3.    Die Konzeption für die Wegweisende Beschilderung soll extern vergeben werden.

4.    Über durchgeführte Maßnahmen ist jährlich vor den Haushaltsberatungen zu berichten.

5.    Ab 2019 werden für den Ausbau des Radwegenetzes jährlich Haushaltsmittel angesetzt.