Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 31

  1. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Abenberger Straße Nord im Sinne des §125 Abs.1 und 3 BauGB für den Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes S-106-09 wird festgestellt.