Sitzung: 27.10.2017 StR/037/2017
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 31
Vorlage: A.41/211/2017
- Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Abenberger Straße Nord im Sinne des §125 Abs.1 und 3 BauGB für den Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes S-106-09 wird festgestellt.