Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Abenberger Straße-Süd im Sinne des § 125 Abs.1 und 3 BauGB für den Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes S-109-10 wird festgestellt.
Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Abenberger Straße-Süd im Sinne des § 125 Abs.1 und 3 BauGB für den Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes S-109-10 wird festgestellt.