Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 32

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Abenberger Straße-Süd im Sinne des § 125 Abs.1 und 3 BauGB für den Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes S-109-10 wird festgestellt.